So schnell wird ein Fehler in den Bankdaten zum Verhängnis

Veröffentlicht: 17.02.2025
imgAktualisierung: 17.02.2025
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.02.2025
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Junger Mann ist verwirrt über ein Dokument. Sinnbild Buchhaltung.
Milkos / Depositphotos.com
Ein kleiner Fehler mit großer Wirkung: Wie falsche Bankdaten zu Geldverlust führen und welche Vorsichtsmaßnahmen Unternehmen treffen sollten


Aus Gewohnheit passieren schnell Fehler. Ein Ehepaar aus NRW gab für die ausstehende Steuerrückerstattung aus Versehen eine alte Kontonummer an. Da diese durch die Bank neu vergeben war, freute sich ein Dritter über 2.000 Euro. Weder das Finanzamt noch die Bank konnten den Geschädigten bisher weiterhelfen. Was auch Unternehmen aus dem Fall über Sorgfalt bei der Buchhaltung mitnehmen können.

Die Rechtslage ist verzwickt

Das WDR-Magazin Lokalzeit berichtete zuerst über den Fall des Ehepaars Flemming. Ihre Freude über 2.000 Euro Steuerrückerstattung endete abrupt, als das Geld auf einem falschen Konto landete. Das Finanzamt konnte die Überweisung nicht widerrufen.

Wie Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken gegenüber der Tagesschau einräumte, kann der Auftraggeber (hier das Finanzamt) das Geld zwar zurückfordern, doch darf die Bank aufgrund des Bankgeheimnisses keine Empfängerdaten herausgeben. Dem Finanzamt gelang es dennoch, die Identität der Person zu ermitteln und den Betrag zurückfordern. 

Schließlich gilt nach § 812 BGB eigentlich ein sogenannter „Herausgabeanspruch“ hinsichtlich unberechtigt erlangter Leistungen. Kann die Empfängerseite allerdings glaubhaft machen, das Geld nicht bemerkt und bereits ausgegeben zu haben, bleibt der rechtmäßige Besitzer oft machtlos. Das Finanzamt hätte theoretisch Klagemöglichkeiten, teilte dem Ehepaar aber mit, dass die Ressourcen für eine Bearbeitung fehlen würden.

Praxistipps: So läuft der Geschäftsverkehr sicher

Ein kleiner Fehler bedeutet für das Ehepaar Flemming einen unschönen Verlust. Bei Unternehmen können derartige Fehler jedoch schnell größere Auswirkungen haben, möglicherweise sogar bis zum Bankrott. Dabei können kleine Kniffe helfen, für reibungslose Transaktionen zu sorgen.

Ein wichtiger erster Schritt kann es sein, dass auch Selbstständige und Solo-Unternehmer:innen für ihre geschäftlichen Einnahmen stets auf ein designiertes Geschäftskonto setzen. Dieses ist zwar für Kleinunternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch kann es helfen, private Transaktionen und geschäftliches auseinander zu halten. Wer ein Geschäftskonto betreibt, hantiert im Kontext damit heutzutage auch vermutlich nicht mehr mit Kontonummern.

Neue Konten in Deutschland haben seit der SEPA-Umstellung im Jahr 2014 haben eine internationale IBAN. Diese enthält nach dem initialen Ländercode eine zweistellige Prüfzahl, welche mittels einer speziellen Formel anhand der darauffolgenden Bankleitzahl und Kontonummer individuell berechnet wird und somit ein Erkennen möglicher Tippfehler ermöglicht. Im Umkehrschluss ist die Nutzung von IBANs deutlich sicherer als das alte System mit Kontonummer.

Auch digitale Buchhaltung kann helfen

Die seit Januar 2025 für den umsatzsteuerpflichtigen B2B-Zahlungsverkehr verpflichtende E-Rechnung kann ein weiterer Schritt sein, Fehlerquellen auszumerzen. Viele Unternehmen befinden sich derzeit in der Umstellung, doch langfristig bringt die Automatisierung durch die E-Rechnung viele Vorteile: Rechnungen müssen nicht mehr manuell eingegeben werden, wodurch Fehlerquellen reduziert werden.

Eine gute Buchhaltungssoftware in Verbindung mit einem vertrauensvollen Steuerbüro unterstützt zudem bei der Steuererklärung. Kommt es im Rahmen dessen dennoch zu Fehlern, kann man sich unter Umständen auf die Sorgfaltspflichten aus dem § 67 des Steuerberatergesetzes berufen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.02.2025
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Expertin für Nachhaltigkeit

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