Welche Rolle spielt ein Geschäftskonto bei der Umsatzsteuervoranmeldung?
Für die Umsatzsteuervoranmeldung ist es unerheblich, ob die Einnahmen über ein Geschäfts- oder Privatkonto laufen. Entscheidend ist die vollständige und getrennte Aufzeichnung der Umsätze nach Steuersätzen und Zahlungszeitpunkten. Ein Geschäftskonto erleichtert jedoch die Zuordnung und Dokumentation.
Die vollständige Erfassung der Umsätze ist elementar. Und auch die richtige Zuordnung von Eingangsleistungen (unternehmerisch oder nicht unternehmerisch) ist absolut wichtig, da ansonsten ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein kann.
Betriebsausgaben und Belege: Nachweisbarkeit ist das A und O
Hat ein Geschäftskonto Einfluss auf die steuerliche Anerkennung von Betriebsausgaben?
Die steuerliche Anerkennung von Betriebsausgaben hängt nicht vom Vorhandensein eines Geschäftskontos ab, sondern von der Nachweisbarkeit und betrieblichen Veranlassung der Ausgaben. Ein Geschäftskonto erleichtert jedoch die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.
Wie kann ich Transaktionen sauber dokumentieren, wenn ich kein Geschäftskonto habe?
Mein erster Rat ist: Lege Dir ein Geschäftskonto zu, im Zweifel ein Unterkonto bei deiner bisherigen Bank, damit eine Trennung erfolgen kann. Aber auch ohne Geschäftskonto müssen alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachgewiesen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Trennung von privaten und betrieblichen Vorgängen muss klar erkennbar sein.
Was empfiehlt das Finanzamt für Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag (z. B. Kleingewerbe)?
Meine ausdrückliche Empfehlung ist ein Geschäftskonto zu haben, damit die klare Trennung und Dokumentation der betrieblichen Vorgänge erfüllt werden können. Das gilt auch für Kleingewerbetreibende und auch Freiberufler, die kein Gewerbe haben. Die Nutzung eines separaten Kontos empfehle ich aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
Was sind besondere Anforderungen für den E-Commerce?
Welche Anforderungen gelten bei Einnahmen aus Marktplätzen wie Amazon oder eBay?
Alle Einnahmen aus Marktplätzen müssen einzeln und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Bei einer Vielzahl von Transaktionen empfiehlt sich der Einsatz automatisierter Buchhaltungslösungen und die digitale Anbindung der Zahlungsdienstleister, um eine GoBD-konforme Buchführung sicherzustellen.
Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, das bedeutet insbesondere, dass die Geschäftsvorfälle sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen müssen. Die größte Herausforderung liegt in der Umsatzsteuer, wenn beispielsweise international verkauft wird und bzw. oder Fulfillment-Strukturen genutzt werden.
Wie sollte man Zahlungen aus verschiedenen Quellen (Shop, PayPal, Stripe etc.) buchen?
Zahlungen aus verschiedenen Quellen sollten jeweils wie ein eigenes Bankkonto behandelt und alle Transaktionen (Einnahmen, Gebühren, Rückerstattungen) getrennt erfasst werden. Die Nutzung von Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware wird empfohlen, um Fehler zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Zudem ist eine Verfahrensdokumentation im Sinne der GoBD zu erstellen, damit sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich dabei in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Vielen Dank für das Gespräch!
Daniel Denker, Steuerberater und Ex-Betriebsprüfer, ist auf die steuerliche Gestaltungs- und Abwehrberatung spezialisiert. Als Ex-Finanzbeamter und Ex-Betriebsprüfer verfügt er zudem über umfassende Erfahrungen aus Sicht der Finanzverwaltung. Er ist Partner der Steuerkanzlei Denker, Erbs & Rolles PartG mbB.
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