IBAN-Prüfungspflicht: Neue Überweisungsregel sorgt für Frust bei Händlern

Veröffentlicht: 07.10.2025
imgAktualisierung: 07.10.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
07.10.2025
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Nahaufnahme SEPA-Überweisungsschein und Kugelschreiber
stadtratte / Depositphotos.com
Die Kreditinstitute führen derzeit Prozesse ein, um Zahlungsempfänger und IBAN zu prüfen. Doch die Umstellung bringt Probleme mit sich.


Ab dem 9. Oktober müssen Banken sicherstellen, dass sie die Empfänger:innen von Überweisungen überprüfen. Dabei wird kontrolliert, ob der eingegebene Name des Empfängers mit dem hinterlegten Namen zur IBAN übereinstimmt. Es wird also ein sogenannter IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee durchgeführt. Ziel dieser neuen EU-Regelung für Überweisungen ist es, fehlerhafte Transaktionen – die etwa durch Tippfehler entstehen – zu verhindern sowie Betrugsfälle einzudämmen. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886.

Eigentlich greift die Regelung erst zum Stichtag, doch mehrere Kreditinstitute haben bereits mit Umstellungsprozessen begonnen, da die Infrastruktur für die Prüfung bereits seit dem 5. Oktober zur Verfügung stehen muss. Diese Übergangsphase verläuft nicht reibungslos: Mehrere Händler:innen berichten von Problemen mit Überweisungen.

Probleme mit Sammelaufträgen

Banken müssen künftig automatisch die Richtigkeit der Angaben von Empfänger:innen überprüfen, sobald eine SEPA- oder Echtzeitüberweisung ausgeführt wird. Stimmen die Angaben nur annähernd oder gar nicht überein, spielen die Kreditinstitute entsprechende Warnungen aus. Die Überweisung muss dann in der Regel korrigiert oder zumindest erneut manuell freigegeben werden. Es gibt zusätzlich Fälle, in denen die Überprüfung fehlschlägt und eine Überweisung nicht durchgeführt werden kann. Grund dafür kann sein, dass es sich um ein Sparkonto oder ein geschlossenes Konto handelt. Aber auch technische Ursachen sind möglich, etwa, wenn die Empfängerbank die Überprüfung nicht unterstützt.

Die Warnhinweise oder fehlerhaften Prüfvorgänge führen vor allem bei Sammelüberweisungen – etwa mit Datev – schnell zu Problemen. So berichten Händler im Sellerforum, dass aufgrund einer fehlerhaften Prüfung der komplette Sammelauftrag nicht funktioniert. Die anschließende Spurensuche ist aufwendig, denn offenbar wird in der Bankschnittstelle nicht angegeben, welcher Empfängername nicht korrekt ist. „Wer gibt mir die halbe Stunde zurück, alles als einzelne Überweisung anzuweisen?“, ärgert sich ein Betroffener. „Mich nervt das, man kann dann anhand vom Zahlungsdatum herausfinden, welche Überweisungen man gerade angeklickt hat und diese dann manuell überweisen“, schreibt ein anderer Händler. Dieser Aufwand scheint jedoch auch abhängig vom Programm oder Dienstleister zu sein, der für Sammelaufträge genutzt wird.

Eine Frage der Haftung

Ob IBAN und Empfänger übereinstimmen, müssen die Banken prüfen, die eine Überweisung ausführen – also die Absenderbanken. Wenn Transaktionen dann nach den Warnhinweisen vom Zahlungsabsender autorisiert werden, liegt das Haftungsrisiko für mögliche Fehlüberweisungen – wie gehabt – auch bei diesem, also etwa beim Händler oder Unternehmen. Hat die Bank die Übereinstimmung allerdings bestätigt, ist sie in der Haftung. Und deshalb nehmen sie es mit der Überprüfung wohl auch entsprechend genauer.

Für Sammelüberweisungen soll es Möglichkeiten geben, diese Prüfung zu umgehen, erläutert u. a. Datev zum Thema: „Die Zahlungen werden dann im sogenannten Opt-Out gesendet. Das kann helfen, um gewisse Prozesse stabil und effizient zu halten, führt aber dazu, dass ein potenzielles Sicherheitsfeature nicht genutzt wird. Bei Zahlungsübermittlungen mittels EBICS- oder PIN/TAN-Verfahren ist also im Vorfeld grundsätzlich zu klären, ob Sammelzahlungen im Opt-In oder Opt-Out übermittelt werden sollen oder eine fallweise Entscheidung gewünscht ist. Hier muss jeder Anwender für sich abwägen und entscheiden.“ Wer nach einer Warnung die Zahlungsinformationen korrigieren möchte, muss die Zahlung erst abbrechen und dann den korrekten Empfängernamen in den Stammdaten hinterlegen.

Ob die Probleme auch nach dem 9. Oktober noch anhalten, muss sich erst zeigen. Bis dahin sollten Händler:innen noch mit mehr Aufwand bei Überweisungen rechnen.

Veröffentlicht: 07.10.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna analysiert Trends im digitalen Handel und beleuchtet Leadership-Themen sowie persönliche Geschichten aus dem Alltag von Händler:innen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Karl Ranseier
11.10.2025

Antworten

Hat dieses Gesetz Paypal direkt so gekauft, oder haben sei wenigstens Strohmänner eingesetzt? Ich erkenne keinen Vorteil für den Kunden, mir macht es viel Arbeit und umgehen tut man das am besten, indem man die Blutsauger von Bezahldiensten benutzt. Bevor es die EU gab, musste man für Auslandslieferungen hauptsächlich eine Rechnungskopie am Paket anbringen. Schon konnte man ins Ausland versenden. Durch die EU wurde dann alles ja angeblich viel einfacher, wir müssen uns nur an DSGVO, Batteriegesetz, Lieferkettengesetz, Mehrwertsteuer nach Land, Abfallentsorgungsgesetz und noch ein dutzend weitere halten. Ich warte noch auf das Gesetz, dass uns zwingt, bei Bestellungen über 20 € bei Vollmond nackt und mit Fischöl bestrichen um die heilige Eiche herumzutanzen, um die Götter der EU-Konformität zu besänftigen. Es wäre kein großer Zusatzaufwand mehr. Und dient bestimmt auch dem Verbraucherschutz!
Frank
08.10.2025

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EU-Schwachsinn, wie der Flaschendeckel. Wir dürfen den ganzen Aufwand mit vergeudeter Arbeitszeit bezahlen. In dieser Zeit könnte man ja Umsatz machen und der Staat würde daran sogar noch partizipieren, aber wir habens ja im besten Deutschland das es jemals gab.
Maik
08.10.2025

Antworten

Bei uns gab auch noch ein anderes Phänomen: Kunde überweist und seine Daten sind von der Original-Überweisung also umfassend bekannt. Ein Rücküberweisung verlief immer wieder in Fehleranzeige und tatsächlich hat er einen Doktortitel, der zwar in seiner Bank bekannt und eingetragen ist, aber durch die Bank nicht bei einer Überweisung des Kunden mit angegeben wird. Auch da ist die nächste Lücke vorhanden, die eine ordnungsgemäße und korrekte Überweisung verhindert ...
cf
08.10.2025

Antworten

Die Kunden können teils ja im Bestellprozess noch nicht einmal ihre eigenen Namen und Adressen korrekt angeben. Wie soll es dann dabei funktionieren? Wir haben schonmal analysiert welche Empfängernamen die Kunden so bei uns angeben (Viele Kunden schreiben den Namen des Webshops ins Empfänger-Feld anstatt den Firmennamen). Tipp: Man kann bei vielen Banken einen alternativen Empfängernamen hinterlegen lassen, so dass bei der Überweisung kein Fehler angezeigt wird wenn Kunden immer wieder etwas anderes angeben.
mz
08.10.2025
Da sprechen Sie noch ein anderes Thema an. Darum geht es mir aber nicht. Wenn Kunden mit ihrem eigenen Namen Probleme haben, dann sollen sie sich ruhig noch einmal mit ihrer Bank in Verbindung setzen. Jetzt werden aber Probleme, die nur einzelne angehen für Alle zur nervigen Pflicht bei jeder Überweisung gemacht. Das steht in keinem Verhältnis.
Swen
08.10.2025
"alternativen Empfängernamen" wäre eine super Sache, denke das wird (hoffentlich) jede Bank demnächst zur Verfügung stellen .... man schaue sich meinen Vornamen an .... würden Sie einem Swen oder Sven überweisen ? :-)
mz
07.10.2025

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Hallo, hatte Schwierigkeiten eine Überweisung auszuführen bzw. das Banking-Tool (WISO Konto Online Plus 2026) blockierte u. führte die Überweisung nicht aus, da angeblich Zahlungsempfänger und IBAN abweichen würden. Dies war aber nicht der Fall, da ich an diese Adresse mit genau denselben Angaben schon mehrfach Beträge überwiesen habe. Das o.g. Tool blockierte, also versuchte ich es über die Internetseite meiner Bank. Dort wurde auch festgestellt, dass anscheinend Zahlungsempfänger und IBAN abweichen würden, aber immerhin wurde eine Auswahl angezeigt, ob man so (angebliche falsch) fortfahren möchte, oder den Empfängernamen korrigieren möchte. Woher soll ich wissen, wie der Zahlungsempfänger exakt benannt werden muss, damit es zur IBAN passt? Muss ich bspw. nur den Firmennamen schreiben, oder auch noch die Stadt, in der der Empfänger wohnt, oder womöglich auch noch die Straße und Haus-Nr.? Was für ein Regulierungswahn. Könnte mir gut vorstellen, dass die bisherige Fehlerquote bei den Überweisungen im Promillebereich lagen und jetzt muss die Mehrzahl u.U. bei jeder einzelnen Überweisung unnötige Nichtigkeiten nachbessern?
JL
08.10.2025
Na einfach mal die AB oder Bestellbestätigungen lesen, da steht in der Regel auch der 'Name' für eine Überweisung dabei. Speziell bei Einzelfirmen ist dies immer eine 'Natürliche Person' und nicht der Firmennamen (denn diesen gibt es bei einer Einzelfirma nicht). Jede Firma welche eine Zahlung erhalten will, hat ein Eigeninteresse das dies glatt läuft und dann steht das auch korrekt auf einer RE oder AB
cf
08.10.2025
Die Banken gleichen den angegebenen Namen mit dem exakten Namen ab, unter dem das Konto eröffnet wurde. Wenn ein Kleinunternehmer z.B. als "Max Müller" ein Konto eröffnet und die Kunden zahlen an "Max Müller Blumenservice" dann passt es nicht. Wer Fehler vermeiden will sollte notfalls bei den Firmen/Kontoinhabern anfragen unter welchem genauen Namen das Konto bei der Bank geführt wird. Wir geben bei unseren Zahlungshinweisen immer in Fettschrift die genaue Bezeichnung an, so dass Kunden (hoffentlich) diese einfach abtippen. Optimisten sagen: Die Hoffnung stirbt zuletzt - Pessimissten: Aber sie stirbt