Ab dem 9. Oktober müssen Banken sicherstellen, dass sie die Empfänger:innen von Überweisungen überprüfen. Dabei wird kontrolliert, ob der eingegebene Name des Empfängers mit dem hinterlegten Namen zur IBAN übereinstimmt. Es wird also ein sogenannter IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee durchgeführt. Ziel dieser neuen EU-Regelung für Überweisungen ist es, fehlerhafte Transaktionen – die etwa durch Tippfehler entstehen – zu verhindern sowie Betrugsfälle einzudämmen. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886.
Eigentlich greift die Regelung erst zum Stichtag, doch mehrere Kreditinstitute haben bereits mit Umstellungsprozessen begonnen, da die Infrastruktur für die Prüfung bereits seit dem 5. Oktober zur Verfügung stehen muss. Diese Übergangsphase verläuft nicht reibungslos: Mehrere Händler:innen berichten von Problemen mit Überweisungen.
Probleme mit Sammelaufträgen
Banken müssen künftig automatisch die Richtigkeit der Angaben von Empfänger:innen überprüfen, sobald eine SEPA- oder Echtzeitüberweisung ausgeführt wird. Stimmen die Angaben nur annähernd oder gar nicht überein, spielen die Kreditinstitute entsprechende Warnungen aus. Die Überweisung muss dann in der Regel korrigiert oder zumindest erneut manuell freigegeben werden. Es gibt zusätzlich Fälle, in denen die Überprüfung fehlschlägt und eine Überweisung nicht durchgeführt werden kann. Grund dafür kann sein, dass es sich um ein Sparkonto oder ein geschlossenes Konto handelt. Aber auch technische Ursachen sind möglich, etwa, wenn die Empfängerbank die Überprüfung nicht unterstützt.
Die Warnhinweise oder fehlerhaften Prüfvorgänge führen vor allem bei Sammelüberweisungen – etwa mit Datev – schnell zu Problemen. So berichten Händler im Sellerforum, dass aufgrund einer fehlerhaften Prüfung der komplette Sammelauftrag nicht funktioniert. Die anschließende Spurensuche ist aufwendig, denn offenbar wird in der Bankschnittstelle nicht angegeben, welcher Empfängername nicht korrekt ist. „Wer gibt mir die halbe Stunde zurück, alles als einzelne Überweisung anzuweisen?“, ärgert sich ein Betroffener. „Mich nervt das, man kann dann anhand vom Zahlungsdatum herausfinden, welche Überweisungen man gerade angeklickt hat und diese dann manuell überweisen“, schreibt ein anderer Händler. Dieser Aufwand scheint jedoch auch abhängig vom Programm oder Dienstleister zu sein, der für Sammelaufträge genutzt wird.
Eine Frage der Haftung
Ob IBAN und Empfänger übereinstimmen, müssen die Banken prüfen, die eine Überweisung ausführen – also die Absenderbanken. Wenn Transaktionen dann nach den Warnhinweisen vom Zahlungsabsender autorisiert werden, liegt das Haftungsrisiko für mögliche Fehlüberweisungen – wie gehabt – auch bei diesem, also etwa beim Händler oder Unternehmen. Hat die Bank die Übereinstimmung allerdings bestätigt, ist sie in der Haftung. Und deshalb nehmen sie es mit der Überprüfung wohl auch entsprechend genauer.
Für Sammelüberweisungen soll es Möglichkeiten geben, diese Prüfung zu umgehen, erläutert u. a. Datev zum Thema: „Die Zahlungen werden dann im sogenannten Opt-Out gesendet. Das kann helfen, um gewisse Prozesse stabil und effizient zu halten, führt aber dazu, dass ein potenzielles Sicherheitsfeature nicht genutzt wird. Bei Zahlungsübermittlungen mittels EBICS- oder PIN/TAN-Verfahren ist also im Vorfeld grundsätzlich zu klären, ob Sammelzahlungen im Opt-In oder Opt-Out übermittelt werden sollen oder eine fallweise Entscheidung gewünscht ist. Hier muss jeder Anwender für sich abwägen und entscheiden.“ Wer nach einer Warnung die Zahlungsinformationen korrigieren möchte, muss die Zahlung erst abbrechen und dann den korrekten Empfängernamen in den Stammdaten hinterlegen.
Ob die Probleme auch nach dem 9. Oktober noch anhalten, muss sich erst zeigen. Bis dahin sollten Händler:innen noch mit mehr Aufwand bei Überweisungen rechnen.
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