Ein wahrer Konkurrent für PayPal sollte es sein – doch das war es wohl nie: Das Zahlungsprojekt der deutschen Banken und Sparkassen namens Paydirekt, das 2021 mit Giropay verschmolz, wird von den Anteilseignern vom Markt genommen. Am 31. Dezember 2024 ist Schluss.

Bereits seit Mitte des Jahres war bekannt, dass der Dienst nicht weitergeführt werde. Jetzt versandte das Unternehmen auch offizielle Kündigungsschreiben, mit denen die entsprechenden Vollmachten und Vereinbarungen mit den jeweiligen Kreditinstituten aufgehoben wurden. Teilnehmende Banken waren unter anderem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Commerzbank, Postbank oder auch die Deutsche Bank. 

Kein Handlungsbedarf für Kund:innen

Auch Giropay bestätigt die Informationen. „Die Paydirekt GmbH wird Giropay, das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen, zum 31.12.2024 einstellen. Aus diesem Grund kündigt die Paydirekt GmbH im Auftrag der teilnehmenden Banken und Sparkassen fristgerecht die registrierten Kunden zum Jahresende 2024“, heißt es auf der Unternehmenswebseite.

Für die Nutzer:innen des Dienstes bestehe dabei ausdrücklich kein weiterer Handlungsbedarf. Das Kunden-Portal und der Login stehen noch bis zum 31. Januar 2025 zur Verfügung. Danach werden sämtliche persönliche Daten „unter Berücksichtigung der geltenden handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen“ gelöscht. 

Bis zum Stichtag kann in Online-Shops bezahlt werden

Eine Neuregistrierung für das Verfahren ist bereits seit dem 23. September nicht mehr möglich. Die App wird zum Stichtag eingestellt, solange kann über diese noch Geld gesendet oder empfangen werden. Zahlungen in Online-Shops sollen nach Angaben des Zahlungsdienstes aber noch bis zum 31. Dezember „wie gewohnt“ funktionieren – im Weihnachtsgeschäft sind diese also noch denkbar. Danach sind jedoch keine Zahlungen mit Giropay mehr möglich. Bestehende Gutscheine auf dem Giropay-Account sollten ebenfalls bis zum 31. Dezember eingelöst werden.

Sollte es nach dem Jahreswechsel noch zu Retouren kommen, werden auch diese noch „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und entsprechend unserer AGB“ über Giropay abgewickelt – bis zum 31. Januar 2025. „Im Anschluss erfolgt die Rückerstattung direkt durch Deinen Händler“, erklärt Giropay.

Praxistipps für Online-Shops

Händler:innen müssen das Bezahlverfahren nicht zwingend bis zum Stichtag aufrechterhalten. Sie können selbst entscheiden, ob sie Giropay noch bis zum Stichtag in ihrem Online-Shop anbieten oder nicht. Der Zahlungsdienst verweist dazu aber auch auf individuelle Abstimmung mit der Paydirekt GmbH und bietet entsprechende Kontaktmöglichkeiten für Händler:innen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Angaben im Shop stimmig sein müssen und mit dem Ende von Giropay beispielsweise die Rechtstexte um etwaige Klauseln bereinigt werden sowie im Check-out und an anderer Stelle (z. B. auf Bannern, in FAQ) Informationen zur Zahlung mit Giropay entfernt werden müssen. 

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