PayPal: Betrüger nutzen Gastkonten für Fake-Bestellungen

Veröffentlicht: 26.11.2024
imgAktualisierung: 26.11.2024
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
26.11.2024
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Warnsymbol mit Ausrufezeichen leuchtet über einer Person, die an einem Laptop tippt
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Die Funktion, PayPal-Bezahlungen auch über ein Gastkonto abwickeln zu können, ist offenbar ein Einfallstor für Kriminelle.


„Das hab ich doch gar nicht bestellt – aber offenbar mit PayPal bezahlt?!“ – So manch Online-Shopper:in dürfte sich über eine PayPal-Benachrichtigung im E-Mail-Postfach gewundert haben, der zufolge Produkte bezahlt worden sind, die man selbst überhaupt nicht geordert hat. Doch dahinter steckt eine Betrugsmasche, die eine Funktion des Zahlungsdienstes ausnutzt und Händler:innen und Kundschaft dadurch schadet.

Betrüger:innen nutzen die Möglichkeit aus, dass PayPal-Zahlungen möglich sind, wenn man selbst gar keinen PayPal-Account hat. Über ein Gastkonto kann das Geld vom Girokonto per Lastschriftverfahren abgebucht werden. Offenbar reichen die Sicherheitsabfragen von PayPal nicht aus, um Fake-Bestellungen zu verhindern, recherchierte die Wirtschaftswoche.

PayPal-E-Mails mit Hinweisen über abgewickelte Zahlungen sollten Kund:innen deshalb stets sehr ernst nehmen und nicht als Spam abtun – auch wenn sie sonst nur ihren normalen Account für Zahlungen nutzen oder diesen sehr lange überhaupt nicht genutzt haben.

Bestellen und bezahlen mit fremden Daten 

Normalerweise ist für die Freigabe von Online-Zahlungen via PayPal eine mehrstufige Sicherheitsabfrage bzw. Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig. Doch bei der Bezahlung mit dem PayPal-Gastkonto greifen diese Mechanismen offenbar nicht – und Betrüger:innen nutzen dies aus, um unter falschem Namen zu bestellen. Mit einem Gastkonto kann dreimal oder bis zu einem Maximalwert von 1.500 Euro gezahlt werden.

Älteren PayPal-Richtlinien zufolge werden verschiedene Daten u. a. mit der Schufa oder Ebay-Daten abgeglichen, um auch bei Zahlungen mit Gastkonten eine gewisse Sicherheit zu haben – ob dieses Verfahren noch zutreffend ist, blieb jedoch unklar. 

Betrugsmasche häufig – kaum Schutz für Verbraucher:innen

Die Betrugsmasche selbst sei schon älter. Sie trete zudem häufiger auf, erklärte ein Online-Shop dem Bericht zufolge, dessen Kunde dem Zahlungsbetrug zum Opfer gefallen war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erkennt einen Trend: „Über Betrug mit PayPal-Gastkonten beschweren sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Verbraucherzentralen“, wird Heiko Fürst, vzbv-Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt, dazu zitiert. Er prangert das Prüfverfahren für die Zahlung mit Gastkonto an: „Da Zahlungsdienste die Identität des Zahlers nicht zuverlässig prüfen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesem Betrug nicht schützen.“

 

PayPal rät betroffenen Kund:innen, im Betrugsfall Kontakt mit der Bank aufzunehmen und den Betrag zurückbuchen zu lassen sowie sich telefonisch an den PayPal-Kundenservice zu wenden. Für den Fall, dass auf den Betrug eine Inkasso-Forderung folgt, empfiehlt der vzbv, diese nicht zu ignorieren, sondern ihr zu widersprechen. Damit Betrüger:innen die Daten nicht erneut ausnutzen, sei es sogar ratsam, das Girokonto zu ändern.

Falsche Zahlungen gehen zulasten der Händler:innen

Durch die Betrugsmasche werden nicht nur die Verbraucher:innen, sondern auch die Online-Shops geschädigt. „Aus Sicht der Shop-Betreiber wirkt die Zahlung zunächst rechtens. Doch sobald der geschädigte Verbraucher das Geld zurückbuchen lässt, bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen – denn er hat weder Geld noch Ware“, erläutert Händlerbund-Juristin Sandra May.  

Sich vor diesem Betrug zu schützen, ist jedoch schwer. Händler:innen können beispielsweise im Vorfeld Bonitätsprüfungen und Scorings nutzen. Auch Adressprüfungen sind ratsam: Dabei werden die Liefer- bzw. Rechnungsadresse und die Adresse der angegebenen Kreditkarte abgeglichen. Wenn sie abweichen, kann das verdächtig sein. Hilfreich kann auch ein Einkaufswert-Limit für Neukund:innen sein. Gänzlich auf Gastbestellungen zu verzichten, sei indes nicht ratsam, da dies gegen die DSGVO verstößt, warnt Sandra May.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.11.2024
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

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