Seit dem 9. Oktober gelten neue Regeln bei Überweisungen. Banken müssen ab sofort kontrollieren, ob der eingegebene Name des Empfängers auch mit dem hinterlegten Namen zur IBAN übereinstimmt. Dieser sogenannte IBAN-Namensabgleich bzw. Verification of Payee hat bereits Anfang vergangener Woche bei vielen Händlern für Frust gesorgt, als es durch die frühzeitige Umstellung einiger Banken auf das neue System zu Schwierigkeiten bei Sammelaufträgen kam.
Nun kam es wieder zu Komplikationen, die vor allem zahlreiche Finanzämter in verschiedenen Bundesländern betrafen.
Warnmeldung bei Überweisungen
Konkret betrafen die Probleme Steuerzahler, die Überweisungen an Finanzämter tätigen wollten und dabei eine Warnmeldung erhielten, die auf einen fehlerhaften Datenabgleich zwischen Empfängernamen und IBAN hinwies. Nach Angaben des Brandenburger Finanzministeriums wurde dadurch ein Fehler bei der Bundesbank entdeckt und umgehend korrigiert. Bei der Bundesbank waren für die Konten der Brandenburger Finanzämter teilweise abweichende Empfängernamen hinterlegt, diese wurden nun ergänzt und der Fehler behoben. Einige Banken und Sparkassen hatten die neue Prüfmethode bereits vor dem offiziellen Stichtag am 9. Oktober 2025 aktiviert und so die Unstimmigkeiten frühzeitig aufgedeckt.
Neben Brandenburg traten ähnliche Probleme auch in anderen Bundesländern auf. In Einzelfällen kam es zu Fehlermeldungen, obwohl Name und IBAN korrekt waren. Diese technischen Störungen wurden inzwischen zwar behoben, sorgten bei vielen Verbrauchern allerdings für Verwirrung.
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