Bereits im Sommer hatten Branchenexperten insbesondere Unternehmen dazu aufgerufen, sich auf die Änderungen bei Überweisungen vorzubereiten. Seit dem 9. Oktober 2025 ist die neue Empfängerüberprüfung nun in Kraft. Die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) aus der EU-Verordnung 2024/886 hat das Ziel, den SEPA-Zahlungsverkehr sicherer zu machen und neben Fehlüberweisungen auch potenzielle Betrugsfälle einzudämmen.

Überweisungen: Wie funktioniert die Prüfung und wer haftet?

Betroffen von den neuen Prozessen sind Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Wollen sie Überweisungen durchführen, sind die entsprechenden Banken, die die Zahlungen ausführen, verpflichtet, die angegebenen IBANs mit den Empfängernamen abzugleichen. Dabei ist es egal, ob es sich um traditionelle SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen handelt. Lediglich bei Sammelüberweisungen gibt es eine Ausnahme von der Pflicht (siehe Abschnitt Sammelüberweisungen).

Die Prüfung erfolgt dabei im Hintergrund in Sekundenschnelle – und kann sich auf die Haftung auswirken. Die Resultate der Empfängerprüfung werden auf Basis eines Ampelsystems ausgespielt:

  • Grüne Ampel = Match:
    Es liegt eine Übereinstimmung zwischen IBAN und Empfängername vor. Kommt es nach einem Match zur Falschüberweisung, dann haftet die Bank.
  • Gelbe Ampel = Close-Match:
    Die Prüfung ergibt eine Übereinstimmung mit Abweichungen. Wird eine Überweisung trotz Close-Match freigegeben und kommt es zu einer Fehlüberweisung, haftet der Zahlende.
  • Rote Ampel = No-Match:
    Der Abgleich zwischen IBAN und Empfängername ergibt keine Übereinstimmung. Wir die Überweisung durch den Zahlenden dennoch freigegeben und kommt es zu einer Falschüberweisung, haftet der Zahlende selbst.

Kurzum: Warnt die Bank, dass IBAN und Empfängername nicht genau übereinstimmen, aber gibt der Zahlende die Überweisung dennoch frei, dann liegt die Haftung für eine falsche Zahlung – wie bisher – beim Zahlenden selbst. Gibt die Bank jedoch grünes Licht und folgt dann eine Falschüberweisung, muss die Bank dafür geradestehen.

Ausnahme: Sammelüberweisungen und deren Haftung

Wichtig für Unternehmen: Die gesetzliche Pflicht der Empfängerprüfung sieht eine Ausnahme für Sammelüberweisungen vor. Hier ist die Prüfung optional, sodass sich der Zahlende für ein sogenanntes Opt-out-Verfahren entscheiden und den Abgleich damit umgehen kann. Allerdings liegt dann die Haftung auch beim Zahlenden.

Händler berichten von Problemen

Die Umstellung scheint zumindest bei einigen Unternehmen nicht ganz reibungslos abzulaufen: So gab es in der Umstellungszeit jüngst Berichte über fehlgeschlagene Zahlungen – die sich unter anderem beim Softwareunternehmen Datev zeigten. Hier sei es teils zu fehlerhaften Prüfungen von Sammelaufträgen gekommen. Besonders ärgerlich sei demnach der Zeitaufwand, der Betroffenen hierbei entstehe, denn bei Nutzung der Bankschnittstelle werde nicht ersichtlich, welcher Empfängername des jeweiligen Sammelauftrags falsch ist. Entsprechende Aufwände können den Berichten zufolge aber je nach Programm oder Dienstleister mehr oder weniger umfangreich ausfallen.

Im Vorfeld des Stichtags wurden, unter anderem von Datev selbst, auch Tipps zur Vorbereitung für Unternehmen veröffentlicht, durch die die Umstellung möglichst ohne Zahlungsausfälle gelingen soll. Wichtig sei unter anderem eine gute Prüfung und Pflege der Stammdaten, etwa von Lieferanten und anderen Geschäftspartnern und Zahlungsempfängern. Auch die eigene Rechnungsstellung sollte dabei im Fokus stehen: Hier ist es wichtig, dass Unternehmen prüfen, ob auf Rechnungen auch der korrekte Kontoinhabername hinterlegt ist. Darüber hinaus sollten beispielsweise Workflows eingerichtet werden: Alle Mitarbeitende sollten genau wissen, was bei Abweichungen – also konkret bei einem „Close-Match“ oder „No-Match“ – zu tun ist.

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