Das Thema E-Rechnungspflicht brachte in unseren Kommentarspalten zahlreiche Fragen auf und beschäftigt die Händlerschaft sowie Unternehmerschaft massiv. Mit Herrn Stefan Knuth von WISO MeinBüro haben wir uns daher einen Steuerprofi ins Boot geholt, um diese fachkundig beantworten zu lassen. Was genau eine revisionssichere Archivierung ist und welche Pflichten auch den stationären Handel treffen, erfahrt ihr im Folgenden Artikel.
Wie sicher sind XML-E-Rechnungen wirklich?
Onlinehändler News: Wie sicher ist das Format XML gegenüber Betrug? Lassen sich nicht ganz einfach mittels eines Texteditors Änderungen vornehmen, wenn man über die notwendige technische Expertise verfügt? Wie wird hierbei die Sicherheit und Unveränderbarkeit gewährleistet?
Stefan Knuth: XML-Dateien sind mindestens genauso sicher wie PDF-Rechnungen und physische Rechnungen auf Papier. Es stimmt, dass man, wenn man über das technische Know-how verfügt, Änderungen an einer XML-Datei vornehmen könnte – ähnlich wie bei PDF-Dateien, bei denen man einfach eine weiße Fläche darüber legt oder Textfelder einfügt, um Inhalte zu manipulieren. Ebenso könnte man bei einer Papierrechnung Tipp-Ex verwenden, um Zahlen zu ändern.
Der entscheidende Unterschied bei elektronischen Rechnungen, insbesondere im XML-Format, liegt jedoch in der Validierung. Wenn beispielsweise zwei Artikel zu je 20 Euro in der Rechnung aufgeführt sind, der Gesamtbetrag jedoch manuell auf 50 Euro geändert wird, schlägt dies bei der Validierung fehl. Seriöse Tools prüfen automatisch auf Plausibilität und werfen einen Fehler aus, wenn die Angaben nicht zusammenpassen.
Zusätzlich muss der Versender der XML-Rechnung eine revisionssichere Version der Originaldatei behalten. Diese kann bei Zweifeln mit der vom Empfänger manipulierten Version abgeglichen werden. Der Ersteller der Rechnung ist dabei immer im Vorteil, da er das Original besitzt und im besten Fall über ein Tool verfügt, das eine revisionssichere Protokollierung ermöglicht.
Büroeinkauf bei der Metro und Co.: Was ändert sich im stationären Handel?
Wie funktioniert das Ganze bei gewerblichen Käufen im stationären Handel?
Ab 2025 wird auch der stationäre Handel in der Lage sein müssen, E-Rechnungen für gewerbliche Käufe auszustellen. Das bedeutet, dass Sie auch bei Käufen im Baumarkt, Supermarkt oder beim örtlichen PC-Händler die Umsatzsteuer abziehen können, sofern der Verkäufer Ihnen eine E-Rechnung zur Verfügung stellt.
Eine mögliche Lösung könnte sein, dass an der Kasse nach Ihrer E-Mail-Adresse gefragt wird, damit Ihnen die E-Rechnung im Nachhinein zugesendet werden kann. Es bleibt allerdings spannend zu sehen, welche weiteren Lösungen Kassenanbieter für den Point of Sale bis dahin entwickeln werden.
Alternativ kann bis 31.12.2026 der Rechnungsempfänger auch zustimmen, eine „Sonstige Rechnung“ (z. B. PDF oder Papier) zu erhalten. Dafür braucht es aber die explizite Zustimmung des Empfängers, der Aussteller ist hier machtlos, wenn der Empfänger nicht einwilligt.
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