Trotz wegweisender Gerichtsurteile und Erklärungen des Bundeskartellamts halten Hersteller an Vertriebsbeschränkungen fest. Für Online-Händler sind die Beschränkungen mehr als nur ein kleines Ärgernis.

Stopgeste auf dem Laptop 

(Bildquelle Internet-Sperre: Brian A Jackson via Shutterstock)

Vertriebsbeschränkungen sind immer wieder ein wichtiges Thema für den Online-Handel. Viele Markenhersteller versuchen, den Verkauf ihrer Produkte im Internet durch derartige Regelungen zu unterbinden. Immer wieder müssen Gerichte sich mit diesen Fällen beschäftigen, schon oft wurden die Vertriebsbeschränkungen von Herstellern wie etwa Casio gekippt. Auch das Bundeskartellamt hat sich in dieser generellen Streitfrage eingeschaltet und die Vertriebsbeschränkungen des Sportartikel-Herstellers Asics beanstandet.

Hersteller halten an Vertriebsbeschränkungen fest

Trotz zahlreicher Gerichtsurteile und dem Einschalten des Bundeskartellamts scheinen die Hersteller aber weiterhin an Vertriebsbeschränkungen festzuhalten. 64 Prozent der Online-Händler wollen laut aktuellen Zahlen des BVOH keinen Unterschied im Herstellerverhalten bemerkt haben. Mehr als ein Viertel der Händler wollen sogar bemerkt haben, dass noch mehr Herstellern den Vertrieb ihrer Produkte beschränken.

Für den Online-Handel sind diese Beschränkungen keineswegs ein kleines Ärgernis: 15 Prozent der Händler mussten aufgrund von Vertriebsbeschränkungen bereits Mitarbeiter entlassen, betont BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Knapp sechs Prozent seien von Insolvenz bedroht.

Bundespolitik unterstützt Position des Kartellamts

Unterstützung in dieser Streitfrage erhält der Handel auch von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Ministerium unterstützt die Position des Bundeskartellamts beim Thema Wettbewerbsrecht, versicherte BMWi-Vertreter Dr. Armin Jungbluth. Genau wie das Bundeskartellamt mache auch das Wirtschaftsministerium keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Offline.

„Wir unterstützen natürlich das Vorgehen des Kartellamts, denn es ist nicht der Totgräber des stationären Handels“, so Jungbluth. „Da wo Hersteller die Märkte zumachen – und das ist bei vielen Herstellern im Online-Handel der Fall – achtet das Kartellamt darauf, dass die Märkte offenbleiben.“ Jungbluth betonte zudem, dass ohne einen offenen, fairen Wettbewerb die Preise im Handel steigen könnten, wodurch die Verbraucher das Nachsehen hätten. Aber auch für Online-Händler ist der freie Wettbewerb von größter Bedeutung.