Längere Widerrufsfristen nach dem Weihnachtsgeschäft ermöglichen es den Kunden, nach dem Feiertagsstress ungeliebte Geschenke umtauschen zu können. Für Kunden ist das ein Vorteil, für Händler eher ärgerlich. EBay.com hat nun angekündigt, von Top Rated Händlern keinen solchen Service zu verlangen – mit einem entscheidenden Nachteil.

Weihnachtsgeschenke

(Bildquelle Weinachtsgeschenke: grintan via Shutterstock)

Top Rated Händler auf eBay.com dürfen sich freuen: Der Online-Marktplatz verlangt nicht, dass sie zum Weihnachtsgeschäft längere Widerrufsfristen umsetzen. Auch ohne längere Widerrufsfristen können sie die „Top Rated Plus“-Vorteile genießen – dazu gehört unter anderem ein 20-prozentiger Nachlass auf die Endpreis-Gebühr.

In der Vergangenheit hatte eBay über den Gebührenrabatt versucht, Händler zu längeren Widerrufsfristen im Weihnachtsgeschäft zu drängen. In diesem Jahr können Händler also etwas leichter entscheiden, ob sie ihren Kunden eine längere Möglichkeit zum Umtausch anbieten wollen oder nicht.

Verlängerter Widerruf wird hervorgehoben

Trotzdem lauern einige Nachteile, sollte man als Händler auf diesen Service verzichten: Zum einen erhalten diejenigen, die längere Widerrufsfristen anbieten, einen zusätzlichen Rabatt von fünf Prozent auf die Gebühr. Zum anderen will eBay den Service auf Produktseiten und Suchergebnisseiten hervorheben.

„Das ist eine großartige Gelegenheit, Kunden anzulocken und Ihre Weihnachtsverkäufe anzukurbeln“, so das Unternehmen. Das mag stimmen, bedeutet im Umkehrschluss aber, dass die Händler, die die verlängerte Widerrufsfrist nicht anbieten, einen deutlichen Nachteil auf dem Marktplatz erhalten. Und das zum wichtigen Weihnachtsgeschäft.

Es bleibt abzuwarten, ob eBay auch in Deutschland auf ähnliche Methoden zurückgreift, um die Händler zu längeren Widerrufsfristen zu bewegen. Rein rechtlich wäre dies durchaus möglich.