In einer internationalen Untersuchung hat der IFAW den Online-Handel mit geschützten Tierarten unter die Lupe genommen und dabei über 9.000 Verkaufsanzeigen mit gefährdeten Tieren oder Teilen und Produkten von diesen gefunden. Alle sind im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) gelistet.
(Bildquelle Trauriger Orang-Utan: Steve Wilson via Shutterstock)
Die 9.482 Verkaufsanzeigen boten insgesamt 33.006 gefährdete Wildtiere an oder Teile, beziehungsweise Produkte von diesen im Wert von insgesamt über 7,8 Millionen Euro. Über die Hälfte der Angebote galt für lebendige Tiere. Bei den meisten Angeboten war nicht ersichtlich, ob jegliche artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden und die Ware auch legal war. Auch in Deutschland fanden die Experten bedrohte Tierarten im Internet. Auf 13 Marktplätzen ließen sich demnach 1.666 Verkaufsanzeigen mit 5.000 Tieren oder Wildtierprodukten nachweisen. Elfenbein, Reptilien und Vögel waren dabei die am meisten verbreiteten Produkte.
Käufer, Online-Marktplätze und Behörden müssen reagieren
Um künftig solche illegalen Geschäfte mit Wildtieren zu vermeiden, fordert Robert Kless vom IFAW daher sowohl potenzielle Käufer als auch Online-Marktplatz-Betreiber und vor allem auch Vollzugsbehörden dazu auf, das Artenschutzrecht stärker durchzusetzen. Der IFAW drängt Regierungen, zu reagieren, um diesen Zweig der Internetkriminalität zu unterbinden, da erst durch den Online-Handel der Wilderei eine große Plattform geboten wird. Denn der Online-Handel sei grenzenlos, wenig reguliert, kostengünstig, überwiegend anonym und biete sich daher für kriminelle Machenschaften an.
Ebenfalls in der Verantwortung stünden jedoch auch Website-Betreiber, die die Filter ihrer Marktplätze verbessern sollten, um illegal angebotene Produkte sofort zu löschen. Zudem sollten sie verständliche Informationen zum Artenschutz bereitstellen und darüber informieren, wie der Handel mit Wildtieren deren Überleben gefährdet. EBay setzt bereits in Kooperation mit dem IFAW ein Elfenbeinhandelsverbot durch und andere Marktplätze sollen ebenfalls Maßnahmen planen, um dem Artenschutzrecht Folge zu leisten.
Die gesamte Studie finden Sie auf der Website des IFAW als PDF.
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