Der Online-Handel wächst und gedeiht und schien in den vergangenen Monaten und Jahren schier unantastbar. Doch durch die neuen Vertriebsstrategien der großen Markenhersteller und die damit verbundenen Verkaufsverbote provozieren die Hersteller gravierende Umsatzeinbußen und gerechtfertigte Existenzängste.
Für viele Verbraucher gehört es mittlerweile zur Normalität, Warenpreise zu vergleichen. Dass dabei der stationäre Handel häufig das Nachsehen hat, ist bekannt. Doch nicht nur die Preise des digitalen Handels locken die Verbraucher ins World Wide Web. – Auch die Möglichkeit, zeitlich und räumlich ungebunden einzukaufen ist ein bestechendes Argument. Laut den Herstellern sollen die neuen Vertriebsstrategien dem Phänomen des Showroomings und den oft unzureichenden Kundenberatungen im Netz nun Einhalt gebieten.
Doch besonders für die kleinen und mittelständischen Händler sind die neuen Vertriebsstrategien der Hersteller nicht nur ernüchternd, sondern existenzbedrohend. Werden die Verkäufer durch Vertragsklauseln daran gehindert, die von Kunden gewünschten Waren großer Hersteller anzubieten, ist damit die Grundlage ihres Geschäfts zerstört. Um den Verkaufsbeschränkungen bzw. Vertriebsstrategien und dem dadurch drohenden Rückwärtstrend entgegenzuwirken, hat die Gemeinschaft des Online-Handels „Choice in eCommerce“ ins Leben gerufen. Mit einer Petition will die Initiative die Hersteller daran hindern, den digitalen Handel durch pauschale Verbote zu beschränken sowie die öffentlichen und politischen Stellen dazu auffordern, solche Vorgehensweisen zu unterbinden.
Initiative „Choice in eCommerce“
Gegründet wurde die Initiative „Choice in eCommerce“ im April dieses Jahres von Oliver Prothmann. Seit Jahren knüpft er enge Kontakte zur Gemeinschaft im E-Commerce und hat sich intensiv mit den Beschränkungen und Vertriebsstrategien der Markenhersteller befasst. “Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht”, so Prothmann. “Hersteller müssen davon absehen, grundsätzliche Verbote oder Einschränkungen für den Online-Handel auszusprechen. Gleichzeitig muss die Politik unnötigen Beschränkungen des Online-Handels effektiv entgegenwirken. Wir haben eine Petition ins Leben gerufen, die alle Parteien zu einem entsprechenden Handeln aufruft”.
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aber wenn Händler den Internetverkauf verbieten ,(" ... die in Ihren Verträge mit den Händlern den Internetverkauf verbieten.")-he isst also die Händler die ich mit der Ware im Net finde haben Sondervereinbar ungen mit den Herstellern ?
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OT: Aber Ihre Analyse ist nicht korrekt. Amazon hat nicht so oft den günstigsten Preis, wie sie glauben. Das müssen die auch gar nicht. Die verdienen an einem Verkauf eines angemeldeten Händlers 5-15% Provision. Amazon hat ein äußerst cleveres Geschäftsmodell , dass es ihnen gestattet, einen vollständigen Überblick über das Marktgeschehen zu erhalten. Wie oft und welche Artikel werden von Kunden gesucht und nicht gefunden, welche Absätze haben einzelne Artikel und zu welchem Preis werden sie gekauft? Anhand dieser Informationen können Sie bequem kalkulieren, welche Artikel und in welcher Menge man selbst auf Lager nehmen könnte. Die stehen also vor dem Luxusproblem entscheiden zu müssen, ob der Ertrag beim Eigenverkauf unter Einbeziehung aller Kosten höher ausfallen würde, als wenn man die X% Provision vom Händler mitnimmt.
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Das hat aber alles nichts mit dem eigentlichen Topic zu tun, denn den Herstellern geht es mit diesen Knebelverträgen hauptsächlich darum, ihre Vertriebswege und Marktanteile gegen neue Mitbewerber abzusichern, die versuchen ihnen über den Preis Marktanteile streitig zu machen. Dabei wird dann häufig mit der Keule Qualitätsunters chiede und Imageschaden geschwungen. Das ist lächerlich und vor allem Wettbewerbsfein dlich.
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Nennt doch einfach Namen.
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