Der Brexit passiert wirklich! Um 23:59:59 Uhr am 31. Januar schlägt die allerletzte Sekunde des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union. Denn um Punkt 24:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit werden England, Schottland, Wales und Nordirland den historischen Schnitt begehen. Das Europäische Parlament hat das Abkommen am 29. Januar ratifiziert. Davon wird man als Online-Händler vorerst aber nur wenig merken.
Jetzt beginnen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen
Ab dem 1. Februar befinden sich EU und Vereinigtes Königreich in einer Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember läuft. Während dieser Zeit wird der Inselstaat wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt, das bedeutet, dass auch weiterhin alle EU-Regelungen gelten. Erst ab dem 1. Januar 2021 wird UK zu einem Drittstaat. Bevor das passiert, wollen beide Seiten vorher Wirtschafts- und Handelsabkommen schließen. Denn es gibt viel zu klären.
Wie soll man alle Fäden lösen, die die Briten an die EU binden?
Wird es künftig Zölle geben? Werden womöglich Einfuhrsteuern fällig? Wird es Probleme beim Versand geben? Diese Fragen sind nach derzeitigem Stand nicht beantwortbar. Es kommt darauf an, auf welche Ergebnisse sich die Verhandlungspartner einigen können. Die Themenliste ist derart umfassend, dass fraglich ist, ob elf Monate ausreichen werden, um ein geeignetes Regelwerk auszuhandeln. Zumindest theoretisch könnte die Übergangsphase um ein oder zwei Jahre verlängert werden.
Denn es gibt viel zu besprechen: Zoll, Steuern, Versand, Wettbewerbsvorschriften, Verbraucherschutz, Datenschutz – die deutschen Händler kennen die zahlreichen Vorschriften, an die sie sich halten müssen. Alle diese Bereiche müssen nun für den grenzüberschreitenden Handel zwischen EU und Vereinigtem Königreich neu verhandelt werden.
Der harte Brexit ist noch möglich
Und deshalb ist es auch immer noch möglich, dass man sich am Ende einer Übergangsphase nicht auf ein Handelsabkommen einigen kann. Dann würde doch ein harter Brexit einsetzen. Ganz ungeregelt würde der Handel dann aber nicht ablaufen: Es gelten dann die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Ein Abkommen würde die Konditionen für die E-Commerce-Branche aber verbessern und wahrscheinlich zu einem unkomplizierteren und günstigeren Warenverkehr führen.
Heute ist die Verunsicherung über den unmittelbar bevorstehenden Brexit überschaubar, besonders im Vergleich zu den vergangenen Monaten, die von Chaos und Verwirrung geprägt waren. Vor allem die Übergangsphase führt jetzt aber zu (zeitlich begrenzter) Rechtssicherheit und Gewissheit über die nächsten Monate. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Zustand hält und sich frühzeitig Einigungen in den Verhandlungen abzeichnen. Für Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich und solche, die mit Kunden oder Unternehmen jenseits des Ärmelkanals handeln, empfiehlt es sich jetzt, die aktuelle Ruhe zu nutzen, um sich bestmöglich auf alle Szenarien vorzubereiten.
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alle Regelungen und Vorschriften, die für das Vereinigte Königreich in der EU galten, gelten weiterhin wie gehabt bis zum Ende der Übergangsphase, die nach derzeitigem Stand am 31. Dezember 2020 endet. Bis zu diesem Datum wird das Vereinigte Königreich noch wie ein EU-Mitgliedstaa t behandelt. Auch an der Steuerbefreiung ändert sich vorerst also nichts.
Wie dieser Bereich nach Ende der Übergangsphase gestaltet wird, wird Bestandteil der Verhandlungen zwischen UK und EU sein. Derzeit lassen sich dazu keine Aussagen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion
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