Gestern gab die Bundesregierungen bekannt, inwiefern aktuelle Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus aufrechterhalten oder gekippt bzw. verändert werden.
Demnach haben sich Bund und Länder geeignet, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen weiterhin aufrechtzuerhalten seien: „Verstöße dagegen werden auch weiterhin von den Behörden geahndet“, sagte Angela Merkel laut Tagesspiegel in der Pressekonferenz. So gilt prinzipiell auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, in der Öffentlichkeit darf man sich weiterhin nur allein bzw. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten – die konkreten Regeln in den jeweiligen Bundesländern können aber unterschiedlich ausfallen.
Generell müsse bei der Aufhebung von Beschränkungen auch das Ziel sein, „jede Infektionskette verfolgen zu können“, so Merkel weiter. Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf werde zudem das Tragen einfacher Mundschutzmasken empfohlen – eine Pflicht gebe es jedoch nicht.
Gastronomie und Betriebe mit Angeboten zur Körperpflege bleiben weiterhin geschlossen
Keine Lockerung gibt es im Bereich von Restaurants, Bars, Kneipen usw., weiterhin dürfen aber Speisen geliefert bzw. abgeholt werden. Zudem dürfen auch Kosmetiksalons, Massagepraxen oder Tattoo-Studios u. ä. Betriebe, die Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege anbieten, nicht öffnen. Eine Ausnahme sei aber für Friseure vorgesehen, diese dürften unter besonderen Hygieneauflagen am 4. Mai wieder öffnen.
Des Weiteren bleiben auch Zoos, kulturelle Stätten sowie Sport- bzw. Spielanlagen noch geschlossen.
Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen bald wieder öffnen
Ab dem 20.04. dürften Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufweisen, unter Auflagen erneut öffnen. Unabhängig von ihrer Geschäftsgröße dürften zudem auch Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen den Betrieb wieder aufnehmen, gleichsam unter Beachtung der notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen.
Zudem könnte auch der Schulbetrieb ab dem 4. Mai wieder starten, zunächst mit den Abschluss- und älteren Grundschulklassen.
KfW erleichtert mittelständischen Unternehmen Zugang zu Schnellkrediten
Seit gestern, dem 15. April, können nun noch mehr mittelständische Unternehmen mit über zehn Beschäftigten Schnellkredite bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die Bundesregierung hatte bereits am 6. April die entsprechend überarbeiteten Zugangsbedingungen für Schnellkredite bekanntgeben. Demnach können nun nicht mehr ausschließlich mittelständische Unternehmen Kredite erhalten, die in Summe zwischen 2017 und 2019 Gewinne eingefahren haben, sondern auch jene Firmen, die erst 2019 gewinnbringend gewirtschaftet haben.
Der Bund übernimmt das komplettte Risiko für die Darlehen in Höhe von maximal 800.000 Euro. „Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern“, zitiert der Spiegel hierzu KfW-Chef Günther Bräunig.
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danke für deine Nachfrage. Aus Sicht der hygienischen Bedingungen könnte es wohl ähnlich sein. Der Gedanke dahinter, dass Friseursalons vor Tattoostudios öffnen dürfen, ist vermutlich, dass einfach mehr Personen den Friseur nutzen/benötige n. Da es schrittweise wieder in Richtung Normalität gehen soll, werden wohl zunächst jene Dienstleistungs betriebe geöffnet, die für große Teile der Gesellschaft von Bedeutung sind.
Beste Grüße,
die Redaktion
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leider gibt es diese Schnellkredite nur für Unternehmen ab 10 Personen. Warum müssen die Banken kleinere Unternehmen weiterhin 10 Prozent der Haftung übernehmen? Die Probleme sind die gleichen und die Banken stellen sich stur. Für kleine Unternehmen ohne Sicherheiten ist es fast unmöglich an einen KfW-Kredit zu kommen.
Die großzügig angebotene Soforthilfe bleibt wohl für viele nur ein Wunsch (wir haben noch immer nichts bekommen) und reicht bei Weitem nicht aus, da sie nicht nach tatsächlichen Kosten sondern nach der Zahl der Mitarbeiter bemessen wird. Wir beipielsweise haben einige Maschinen geleast und zahlen für eine vergleichsweise große Fläche viel Miete, sind aber nur zu zweit.
Beste Grüße
Kirsten Hilgers
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wieso dürfen Friseure ab dem 04.05.20 unter Auflagen wieder öffnen , aber Tattoostudios nicht? Auch da könnten mit Auflagen wieder Studios aufmachen, diese müssen eh immer sauber sein und wenn Kunde und Tattoowierer beidseitig Masken tragen, sollte das auch kein Problem sein.
In beiden Berufen sind die Nähe zum Gegenüber unabdingbar und meines Erachtens sollten auch Tattoo-Studios wieder öffnen dürfen.
Vg
Bobby
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herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Das im Beitrag genannte Datum bezieht sich auf die Tatsache, dass die bisherigen Verfügungen zu den Corona-Maßnahme n am kommenden Sonntag der Länder außer Kraft und dann ab dem 20.4. entsprechend neue Verordnungen in Kraft treten. In letzter Instanz entscheiden die Länder über die Feinheiten der Verordnungen und darüber, wann welche Läden wieder öffnen dürfen.
Für verlässliche und verbindliche Informationen, wann und ob Sie ihr Geschäft wieder öffnen dürfen, sollten Sie sich deshalb weiterhin auf den Seiten Ihrer Landesregierung informieren oder im Zweifel dort nachfragen.
Alles Gute für Ihr Geschäft!
Beste Grüße,
die Redaktion
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Sie schreiben in Ihrem Artikel:
Ab dem 20.04. dürften alle Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufweisen, unter Auflagen erneut öffnen.
Auf der Seite der Bundes- und Landesregierung en habe ich aber bisher kein konkretes Datum gefunden. Ich bitte hier um die Quelle, damit wir als Ladenbetreiber eine verbindliches Datum haben.
Vielen Dank im Voraus.
Michael Flick
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