Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich gegen eine Verlängerung des Brexit-Übergangszeitraumes entschieden. Bis zum 30. Juni hätte die Regierung um Premierminister Boris Johnson eine halb- oder ganzjährige Verlängerung bei der EU beantragen können. Nach dem Verzicht endet die Übergangszeit am 31. Dezember 2020. Ab dann wird das Vereinigte Königreich von der EU wie ein Drittstaat behandelt.
Am 31. Januar ist Großbritannien offiziell aus der EU ausgetreten. Bis zum 31. Dezember wird der Inselstaat von der Union aber noch wie ein Mitgliedstaat behandelt. In dieser Zeit werden Verträge ausgehandelt, die die künftigen Beziehungen bestimmen, zum Beispiel ein Handelsvertrag.
Boris Johnson schloss eine Verlängerung strikt aus
Der Verzicht auf eine Verlängerung war keine Überraschung. Premierminister Johnson schloss eine Aufschiebung der endgültigen Frist von Beginn an aus. Er will den Brexit so schnell wie möglich über die Bühne bringen, zur Not auch ohne Deal mit der EU.
No-Deal-Brexit ist immer noch möglich
Ein No-Deal-Brexit ist auch immer noch denkbar. Die Verhandlungen zwischen EU und Vereinigtem Königreich laufen derzeit schleppend. Johnson will sich nicht vertraglich an Umwelt-, Sozial- oder Verbraucherschutzstandards der EU binden. In diesem Fall will die EU den Briten keinen vollständigen Zugang zum Binnenmarkt gewähren.
Sollten die Verhandlungen innerhalb der nächsten vier Monate zu keinem Kompromiss führen, wird wahrscheinlich ein harter Brexit ohne Abkommen stattfinden. Und selbst mit einem nicht tiefgreifenden Handelsvertrag sind aktuell Zölle und Einfuhrquoten sehr wahrscheinlich.
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