Die Corona-Soforthilfen sollten die Unternehmen durch die Coronakrise retten. Vor allem die Existenz von Selbstständigen, Kleinunternehmern und Freiberuflern sollte so gesichert werden – dafür gab es vom Bund bis zu 15.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden mussten. Wie der Spiegel berichtet, seien rund 2,3 Millionen Anträge für die Soforthilfen eingegangen, rund 15 Milliarden Euro wurden ausgezahlt. Das habe eine Umfrage unter den zuständigen Landesministerien und Investitionsbanken ergeben.
Doch nun könnten Rückzahlungsforderungen auf die Unternehmer zukommen. Denn die Länder müssen prüfen, ob die ausgezahlten Soforthilfen berechtigt waren und ob bei den Empfängern tatsächlich ein Liquiditätsengpass aufgrund der Coronakrise vorlag. Hat ein Unternehmer zu viel Geld erhalten, muss er den entstandenen Überschuss zurückzahlen. Zudem soll auch überprüft werden, ob die Gelder korrekt verwendet wurden, berichtet der Spiegel weiter.
Hier gab es vom ersten Tag an einige Unsicherheiten: Gerade Selbstständige und Kleinstunternehmer waren nicht sicher, ob sie die Soforthilfen für private Lebenshaltungskosten verwenden durften – die Antwort lautet: Nein. Auch Personalkosten sind durch die Corona-Soforthilfen nicht abgedeckt. Unternehmer in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg konnten allerdings von vorteilhafteren Richtlinien profitieren – hier war ein fiktiver Unternehmerlohn durch die Soforthilfen abgedeckt. Thüringen gewährte, dass Kranken- und Altersvorsorge mit der Soforthilfe bezahlt werden konnte.
Eine Umfrage des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) unter 1.729 Personen habe gezeigt, dass bereits 29 Prozent der Befragten zu einer Rückmeldung beziehungsweise Rückzahlung aufgefordert worden seien. Die Hälfte von ihnen kenne auch bereits die Höhe der Rückzahlung: Bei 44 Prozent sei es mehr als die Hälfte des erhaltenen Geldes, bei 42 Prozent sogar die gesamte Soforthilfe. Für viele Empfänger der Corona-Soforthilfen dürften die Rückzahlungsforderungen ein weiterer herber Schlag sein.
In Nordrhein-Westfalen wurde das Abrechnungsverfahren nun aber angehalten. Dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium zufolge hätten sich „einige der Abrechnungsvorgaben des Bundes als problematisch für die Unternehmen erwiesen“. Vor allem die Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden und die Abrechnung von gestundeten Zahlungen stehen hier im Fokus. NRW habe dem Bund „diese und weitere Detailfragen“ übermittelt und warte nun auf Klärung. Auch andere Länder dürften „vorerst zurückhaltender“ vorgehen, schätzt der Spiegel.
77 Interessenten für Wirecard
Der insolvente Zahlungsdienstleister Wirecard ist offenbar für zahlreiche Investoren interessant: 77 Interessenten hätten bereits Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet, wie der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé dem Spiegel zufolge erklärte. Damit dürfen sie in die Bücher des Unternehmens schauen.
Jaffé zeigt sich zuversichtlich, einen Investor für das Kerngeschäft von Wirecard zu finden. Dieses biete schließlich „erhebliche unternehmerische Chancen in einem enorm wachsenden Markt für einen Investor“, sagt er. Auch der Verkauf des US-Geschäfts komme dem vorläufigen Insolvenzverwalter zufolge gut voran: Hier hätten 60 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet.
Fielmann will bald 20 Prozent seines Umsatzes online machen
Der Optiker Fielmann will bis zum Jahr 2025 ein Fünftel seines Umsatzes im Internet erwirtschaften. Bereits bis Ende dieses Jahres soll eine neue Plattform gestartet werden, die unter anderem einen Sehtest und die virtuelle Anprobe von Brillen ermöglichen soll, berichtet das Manager Magazin. Der Start der Plattform war ursprünglich erst für 2021 geplant. „Corona hat bei den internen Prozessen vieles zum Positiven verändert. Wir entscheiden schneller“, erklärt Unternehmenschef Marc Fielmann.
Bei der Digitaloffensive will Fielmann offenbar auf den Erwerb von StartUps setzen. Zuletzt hatte das Unternehmen über seine Tochter Fielmann Ventures Anteile am Smart-Glass-Spezialisten Ubimax erworben.
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Lieber Mirko,
vielen Dank für den Hinweis, da hat sich tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen! Wir haben den Fehler korrigiert.
Viele Grüße
Die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Lieber Andreas,
vielen Dank für die Anmerkung! Wir haben diesen Hinweis nun explizit im Artikel untergebracht, um diese Sonderstellung von Baden-Württembe rg, sowie Hamburg und Nordrhein-Westf alen deutlich zu machen.
Viele Grüße
Die Redaktion
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