Wie sieht die Zukunft des Einkaufens aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun der Zahlungsanbieter Klarna explizit und hat dafür ein dezentrales Forschungsprojekt ins Leben gerufen. Im sogenannten Klarna Future Shopping Lab, das heute seine Arbeit aufnimmt, sollen Zukunftsszenarien für alle Bereiche, die am Einkaufserlebnis beteiligt sind, entwickelt werden – „vom Einzelhandel und der Stadtplanung bis hin zur Technologie und Logistik“, heißt es.
Dabei sollen die Zukunftsvisionen nicht nur ein paar Jahre umfassen: 15 Jahre in die Zukunft gehe der Blick des Klarna Future Shopping Labs. Die Ideen werden von Klarna-Mitarbeitern und externen Experten entwickelt, die daraus entstehenden Prototypen sollen zur weiteren Inspiration und als Diskussionsgrundlage dienen.
„Die vom Klarna Future Shopping Lab entwickelten Prototypen sind nicht Teil unserer regulären Produktentwicklung bei Klarna, wo wir mit Partnerhändlern und Akteuren in der Logistik zusammenarbeiten“, erklärt Rasmus Fahlander, Director of Purchase Experience bei Klarna. „Es ist vielmehr eine Möglichkeit, zu inspirieren und Diskussionen anzuregen, wie die Zukunft des Einzelhandels aussehen könnte.“
Als erster Prototyp wurde ein neuer modularer Briefkasten entwickelt und vorgestellt (mehr dazu auch auf dem Logistik Watchblog). In Zukunft sollen weitere Ideen und Prototypen entwickelt werden.
1&1: Gericht senkt Datenschutzstrafe deutlich ab
Der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber hatte wegen eines DSGVO-Verstoßes eine Geldbuße von 9,6 Millionen Euro gegen 1&1 ausgesprochen. 1&1 hatte die neue Telefonnummer eines Mannes an seine Stalkerin herausgegeben, nachdem sie der 1&1-Hotline nur seinen Namen und sein Geburtsdatum nannte. Das Internetunternehmen zog gegen die Millionenstrafe vor Gericht – es habe sich nur um einen Einzelfall gehandelt und die Strafe sei unverhältnismäßig hoch.
Wie Heise Online berichtet, hat das Landgericht Bonn bestätigt, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, die Strafe allerdings deutlich gesenkt: 1&1 müsse nur 900.000 Euro zahlen. Das Verschulden des Unternehmens bei der Herausgabe von Kundendaten sei gering, so die Richter.
Kelber sehe sich trotz der deutlich verringerten Strafe bestätigt. Das Urteil zeige, dass Datenschutzverstöße nicht ohne Folge bleiben. Der Bundesdatenschützer sei überzeugt, dass die Entscheidung „in den Chefetagen von Unternehmen wahrgenommen wird“.
Home24 und Westwing: Gutes Geschäft in der Krise
Die beiden Rocket-Internet-Ventures Home24 und Westwing brechen derzeit eigene Rekorde und schrauben ihre Prognosen weiter nach oben: Wie Gründerszene berichtet, will Westwing in diesem Jahr bis zu 50 Prozent wachsen, Home24 bis zu 42 Prozent. Beide Unternehmen hätten nach eigenen Angaben so viele Neukunden gewonnen wie lange nicht.
Der Umsatz von Home24 lag in den ersten neun Monaten 2020 weltweit bei 340 Millionen Euro – 29 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Westwing erreichte immerhin 277 Millionen Euro, das Plus beträgt hier im Jahresvergleich aber satte 55 Prozent. Beide Unternehmen hoffen nun auf ein positives Ergebnis am Jahresende.
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