Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führte im August 2014 anonyme Test-Käufe bei Online-Händlern durch. Damit wollte die Behörde die schwarzen Schafe der Branche herausfiltern und den Verbraucherschutz stärken. Jetzt hat das Amt ein neues Kontrollprogramm angekündigt was die bestehende Internetüberwachung ergänzen soll.
(Bildquelle Lebensmittelkontrolle: wavebreakmedia via Shutterstock)
Gerade bei sehr spezieller Ware ist der Handel im Internet für den Verbraucher mit einigen Risiken behaftet. Deshalb hat sich das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dem Schutz der Verbraucher verschrieben und ein neues Kontrollprogramm für den Online-Handel gestartet.
Im Fokus: Nahrungsergänzungsmittel und leicht verderbliche Ware
Für die Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz – Ulrike Scharf – ist es wichtig festzuhalten, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Gegenüber dem Wochenblatt sagte sie: "Bayern erhöht die Kontrolldichte im Netz. Wir wollen die Sicherheit für Verbraucher im Internet verbessern. Als erstes Land kaufen wir Produkte zukünftig auch verdeckt ein und untersuchen sie anschließend im Labor. Damit können sich schwarze Schafe nicht länger in der Anonymität des Internets verstecken.“
Dabei will das LGL vor allem da Kontrollen durchführen, wo es Risiken für die Verbraucher vermutet. Denn meist, so die Annahme der Behörde, sind sich die Nutzer der Risiken überhaupt nicht bewusst beziehungsweise sie haben keine Möglichkeit diese zu erkennen. Das LGL legt den Untersuchungsschwerpunkt dabei unter anderem auf Nahrungsergänzungsmittel und leicht verderbliche Lebensmittel. So hatte das Land Bayern bereits während der Pilotphase im Sommer in Bayern ansässigen Lebensmittelbetriebe, die einen Online-Versand ihrer Ware anboten, getestet und überprüft, ob die Regelungen zur Kühlkette eingehalten wurden.
Bayrische Online-Händler werden überprüft
Neben den anonymen Testkäufen will das LGL zudem auch sämtliche von Bayern aus agierende Händler identifizieren und überprüfen. Wer dabei gegen Registrierungspflichten verstößt, soll den zuständigen Behörden vor Ort gemeldet werden. Dass dies eine umfangreiche Aufgabe ist, wird mit Blick auf eine Statistik von Statista aus dem Jahr 2012 deutlich. 2012 kamen rund 16,7 Prozent aller Online-Händler aus Bayern. Der Freistaat liegt damit auf Platz zwei und wird nur von Nordrhein-Westfahlen mit 25,4 Prozent überboten.
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