Mit der neuen Umsatzsteuer treten einige neue Regelungen im E-Commerce in Kraft: So gilt für grenzüberschreitende Online-Verkäufe an Verbraucher in der gesamten EU eine neue Umsatzgrenze von 10.000 Euro (netto). Kommt der Händler darüber, unterliegt er der Steuerpflicht im jeweiligen Bestimmungsland. Von der Neuerung betroffen sind alle Online-Händler, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher im EU-Ausland verkaufen.
Obwohl die Änderungen schon am 1. Juli in Kraft treten, scheint ein Großteil der Online-Händler immer noch nicht gut vorbereitet zu sein – oder überhaupt davon zu wissen, wie eine Studie des Händlerbundes zeigt. Die Studie wurde bereits im März 2021 mit rund 200 Befragten durchgeführt.
Für zwei Drittel der Online-Händler ist die anstehende Reform neu
So gaben rund zwei Drittel der befragten Händler an, noch gar nichts von den Neuregelungen gehört zu haben. Ein Drittel offenbarte, nur „schlecht“ darauf vorbereitet zu sein, neun Prozent sogar „sehr schlecht“. Der Großteil der Befragten (44 Prozent) schätzte seine Vorbereitung als immerhin „mittelmäßig“ ein. Nur 13 Prozent fühlten sich schon „gut“, drei Prozent sogar „sehr gut“ präpariert.
Für ihre bisherigen Steuerangelegenheiten nutzen rund zwei Drittel die professionelle Unterstützung eines Steuerberaters. Das Vertrauen in den Menschen ist immer noch größer als in digitale Tools, denn für die Steuererklärung nutzt nur ein Drittel der Interviewten bisher eine Steuer-Software. Dass man sich nicht immer auf die digitalen Helfer verlassen kann, zeigt auch die jüngste Kritik an Amazons Umsatzsteuer-Service.
Wir haben alle anstehenden Änderungen zu One-Stop-Shop, Lieferschwellen und Fulfillment in einer Übersicht zusammengefasst.
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