Im Dezember haben wieder mehr Beschäftigte im Homeoffice gearbeitet. Dies geht aus einer Ifo-Umfrage hervor. Im Dezember arbeiteten zu Spitzenzeiten 27,9 Prozent der Beschäftigten von zu Hause aus – im August waren es noch 23,8 Prozent. Die Quote ist zwar angestiegen, der Höchststand vom März 2021 – damals arbeitete mit 31,7 Prozent fast ein Drittel aller Beschäftigten in den eigenen vier Wänden – wurde aber bei Weitem nicht erreicht.
Angesichts der im März eingeführten Homeoffice-Pflicht ist das durchaus überraschend. „Nicht alle Unternehmen beachten offenbar die Ende November wieder eingeführte Homeoffice-Pflicht“, so Victor Alipour, Experte für Homeoffice beim Ifo-Institut. Im Vergleich zum März allerdings nochmals gestiegen ist die Quote bei Rundfunkveranstaltern und in der Telekommunikation. Dort arbeiteten 63 Prozent bzw. 65 Prozent der Mitarbeiter von zu Hause aus. Über alle Branchen hinweg dürften 56 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice gearbeitet haben, schätzt das Ifo-Institut.
Unterschiedliche Homeoffice-Nutzung in unterschiedlichen Branchen
Der Anstieg der Homeoffice-Quote zieht sich durch alle Branchen, allerdings unterschiedlich stark. Im Dienstleistungssektor stieg die Quote etwa von 33,4 Prozent im August auf 38,2 Prozent im Dezember (März 2021: 42,6 Prozent). Im Großhandel war ein Anstieg von 15,8 Prozent auf 20,8 Prozent zu verzeichnen. Im Einzelhandel und Baugewerbe ist die Quote mit 6,6 Prozent respektive 8,5 Prozent dagegen sehr gering. Das ist allerdings keine Überraschung, schließlich lassen sich Einzelhandel und Bau kaum von zu Hause aus betreiben.
Unterschiede zeigen sich auch innerhalb einzelner Wirtschaftsbereiche teils sehr deutlich. Das Ifo-Institut illustriert dies am Dienstleistungssektor. Während bei Dienstleistungen in der Informationstechnologie mehr als drei Viertel der Beschäftigten (76 Prozent) im Dezember von zu Hause aus arbeiteten, waren es in der Veranstaltungsbranche 29 Prozent. In der Gastronomie waren es nur 2,7 Prozent.
Homeoffice-Pflicht und Arbeitsrecht
Ende November hatte die Bundesregierung wieder eine Homeoffice-Pflicht eingeführt. Wo es möglich ist, müssen Arbeitgeber allen Beschäftigten die Arbeit im eigenen Heim ermöglichen, sofern keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen. Die Regel gilt vorerst bis März 2022. Themen wie Datensicherheit und Betriebskosten spielen im Homeoffice eine große Rolle. Auch Fragen der Arbeitssicherheit – und der entsprechenden Versicherungen – müssen teilweise Gerichte entscheiden.
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