Die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen machen auch vor dem lukrativen Lebensmittelsegment nicht Halt: HelloFresh Go, die 2018 gegründete Tochterfirma des Kochboxen-Anbieters HelloFresh, hat Insolvenz beantragt: „Mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Betriebsfortführung für die Umsetzung einer Sanierung organisiert“, zitiert t3n aus einer E-Mail an Partnerfirmen, zu denen etwa Flixbus oder Delivery Hero zählen.
HelloFresh Go hat sich u. a. auf das Aufstellen von Kühlschränken, unter anderem in Büros spezialisiert. Kleine Bistros und „Smart Fridges“ gelten als Ersatz für eine Kantine. Die Kühlschränke enthalten verschiedene frische Speisen, die von dem Unternehmen regelmäßig aufgefüllt wurden. Doch aufgrund der Pandemie arbeiten immer mehr Menschen von zu Hause: „Die sich seit Beginn der Pandemie neu entwickelte Arbeitsweise und eine mehrjährige deutlich geringere Auslastung der Büros, haben das Geschäft für Hellofresh Go strukturell erschwert“, erläutert Saskia Leisewitz, Global Lead Corporate Communications von HelloFresh gegenüber t3n. Auf den Mutterkonzern HelloFresh wiederum soll der Insolvenzantrag keine finanziellen Auswirkungen haben.
Hollywood-Stars investieren in deutsches StartUp
Schauspieler Ashton Kutcher und Schauspielerin sowie Ehefrau Mila Kunis haben in das Deutsche StartUp Air Up investiert. Das geht aus dem Handelsregister hervor, meldet der Spiegel. Es handelt sich um eine 2019 gegründete Getränkefirma aus München, die Trinkflaschen mit einem Duftvlies verkauft. In diesen Duftringen sollen sich natürliche Aromen befinden, was sich beim Trinken anfühlt, als würde das in die Trinkflasche eingefüllte Wasser nach etwas schmecken.
Auch schon Frank Thelen und Ralf Dümmel, bekannt aus „Die Höhle der Löwen“ sowie Pepsi und Ippen Media haben bereits Beteiligungen an dem StartUp. Air Up wolle im Sommer in die USA expandieren und rechnet für das Geschäftsjahr (September 2021 bis September 2022) mit etwa 100 Mio. Euro Umsatz.
Google zu Millionenstrafe in Frankreich verurteilt
Wegen unlauterer Geschäftspraktiken hat das Handelsgericht in Paris Google zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2 Millionen Euro verurteilt. Anlass seien Klauseln aus Vertriebsverträgen mit Entwicklern, die einzelne Firmen benachteiligen würden, berichtet Heise. Sie enthalten sieben strittige Klauseln, die Google nun innerhalb von drei Monaten streichen müsse, da ansonsten täglich 10.000 Euro Strafe hinzukämen.
Kritisiert wurde u. a., dass Entwickler ihre Preise innerhalb eines von Google festgesetzten Rahmens gestalten müssen, davon seien 30 Prozent Provision dem Tech-Giganten vorbehalten. Zudem soll sich Google auch die Nutzung u. a. vertraulicher Informationen gesichert haben. „Wir bedauern die Entscheidung des Pariser Handelsgerichts und nehmen sie zur Kenntnis“, erklärte Google zu dem Urteil. Die Verträge mit Entwicklern hätten sich seit 2016 bereits geändert und einige der strittigen Klauseln seien entfernt worden, die Provision wurde auf 15 Prozent reduziert.
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