Am 1. Dezember 2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz in Deutschland in Kraft. Darin wird in § 156 geregelt, dass Internetnutzer das Recht auf Internet zu einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit haben. Wie schnell das Internet mindestens sein muss, das sollen nun die Bundesregierung und die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) festschreiben. Doch es gibt Streit mit den Bundesländern. 

Streit um Vorschlag der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat zur Klärung der Schnelligkeitsfrage bereits im März einen ersten Entwurf für eine Verordnung vorgelegt. Darin schlägt die BNetzA vor, dass für Endnutzer mindestens 10 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download und mindestens 1,7 MBit/s im Upload sichergestellt sein müssen. 

Das sorgt jetzt für Streit zwischen Bundesregierung und Bundesländern. Denn den Ländern gehen die Vorschläge der BNetzA nicht weit genug. Sie fordern eine Erhöhung der Mindestwerte auf 30 MBit/s im Download und 3,4 MBit/s im Upload. 

Der Streit verlangsamt das Inkrafttreten der Verordnung. Eigentlich hätte sie schon seit 1. Juni gelten sollen, doch der Bundesrat – die Ländervertretung – stimmt erst am 10. Juni darüber ab. Aufgrund der aktuellen Unstimmigkeiten droht eine Blockade. 

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Je länger keine Klarheit über die Mindestwerte besteht, desto länger kann das Recht auf schnelles Internet nicht umgesetzt werden. Denn die Rechtssicherheit für Endnutzer würde daher resultieren, dass sie sich an die BNetzA wenden können, wenn die Mindestwerte an ihrem Internetanschluss messbar nicht erreicht werden. Die BNetzA kann dann Anbieter dazu verpflichten, das Netz in den betroffenen Regionen oder Haushalten auszubauen, damit alle Haushalte in Deutschland die Mindestwerte erreichen. 

Jedes Jahr soll der Wert neu geprüft und an den Durchschnittswert in Deutschland angelehnt werden. Dadurch erwartet die BNetzA jährliche Steigerungen des Mindestwerts.

Entwurf ist wie „Mindestlohn“ 

Kritik an der Mindestwerthöhe kommt neben den Ländern auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer sprechen sich ebenfalls für eine Mindestbandbreite von 30 und 3,4 MBit/s aus. 

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hält seinen Entwurf aber weiterhin für ausgewogen. „Das ist wie beim Mindestlohn. Die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen“, sagte Müller der FAZ.

Auch die Verbände der Digital- und Telekommunikationsbranche möchten keine Erhöhung des Mindestwerts. Dies würde dazu führen, dass Unternehmen einzelne Haushalte ans Glasfasernetz anschließen müssten, was zu teuer und aufwändig wäre.  

Update 13.06.2022: Bundesrat stimmt Gesetz rückwirkend zum 1. Juni zu 

Zu einer Blockade des Gesetzes im Bundesrat ist es nicht gekommen. Die Länderkammer hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 10. Juni zugestimmt. Damit können die Mindestwerte in Höhe von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download und mindestens 1,7 MBit/s im Upload rückwirkend zum 1. Juni in Kraft treten. Allerdings drängen die Bundesländer darauf, dass die Mindestwerte zeitnah evaluiert und erhöht werden.

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