Für digitale Shopper gehört er zur Anlaufstelle Nummer eins, für Internet-Händler ist er der ewig unantastbare Konkurrent: der Versandriese Amazon. Für negatives Aufsehen sorgte das Unternehmen – nach Rabattschlachten auf dem amerikanischen Buchmarkt und den Tarif-Streiks von Verdi – auch in der vergangenen Woche mit diversen Themen: So sperrte der Anbieter beispielsweise nach hohen Retourenquoten einige Kundenkonten und gefährdet Händler mit unzulässigen Lieferungs-Formulierungen.

Abmahngefährdete Amazon-Händler

Ein Hauptkritikpunkt an Amazon ist, dass sich das Unternehmen zu wenig um seine Händler kümmert. In vielen Fällen fühlen sich die Verkäufer ausgenutzt und leiden daher unter der Quasi-Monopolstellung des Konzerns und seinen Strategien. Ein aktuelles Beispiel: Am 03. Juli 2013 urteilte das LG Bochum über die bei Amazon häufig verwendete Angabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ auf vielen Produktseiten. Das Urteil des Gerichts lautete aber, dass Kunden aus dieser Standard-Angabe nicht entnehmen könnten, wann der bestellte Artikel bei ihnen eintrifft. Aus diesem Grunde sei diese Lieferzeitangabe bei „Gegenständen des alltäglichen Bedarfs“ zu unpräzise und daher wettbewerbswidrig. Außerdem wurde bemängelt, dass eine "gewöhnliche Lieferzeit" von 3 bis 5 Wochen grundsätzlich zu lang sei.

Nun könnte man sich wünschen, dass Amazon seinen Händlern unter die Arme greift und die Wahl einer solchen vorgefertigten Angabe nicht mehr zur Verfügung stellt – oder zumindest einen Vermerk setzt, dass bei dieser Nutzung, die akute Gefahr einer Abmahnung entsteht. Doch die Händler werden enttäuscht. Auf eine solche Hilfestellung warten sie bislang vergebens. Zu Gute halten könnte man jedoch, dass die Rechtskraft des Urteils noch nicht feststeht.

Kontoschließungen entsetzen Nutzer

Wenig erfreut dürften zudem einige Amazon-Kunden sein, deren Konten ohne Vorwarnung und kompromisslos gesperrt wurden. Das Unternehmen begründete dieses Vorgehen mit „der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren“ und schloss zukünftige Bestellungen über die entsprechenden Accounts aus. Außerdem wurde den Verbrauchern nahegelegt, auf eine Neuanlegung von Konten zu verzichten. Auf Proteste und Kritiken gegenüber solchen Praktiken reagierte Amazon, indem es darauf verwies, solche Maßnahmen nur „in Ausnahmefällen [und] nach eingehender umfassender Prüfung“ vorzunehmen. Ob dieses Vorgehen mit Blick auf das Widerrufs- und Rückgaberecht im Online-Handel überhaupt zulässig ist und ob die Schließungen zurückgenommen werden müssen, wird sich zeigen. Problematisch wird es nämlich, wenn man sich die Konsequenzen einer solchen Sperrung vor Augen hält.

Durch die umfassenden Dienste und Angebote von Amazon, besitzen viele Kunden zahlreiche Daten in der unternehmensinternen Cloud: Von Kindle-Büchern, bis hin zu MP3-Alben, Hörbüchern oder privaten Fotos und Videos können dort alle erdenklichen Dateien abgespeichert werden. Inwieweit der Zugriff auf die eigenen Daten über das gesperrte Konto eingeschränkt wird, bleibt abzuwarten. Als Besitzer eines Kindle hat man sich durch die unternehmensinternen Strukturen und Formate jedoch an Amazon gebunden – wurde man auf dem Portal gesperrt, können somit keine Kindle-Bücher mehr gekauft werden und das Gerät kann getrost entsorgt werden. – Ein herber Schlag für die Nutzer!

Immer wieder enttäuscht Amazon seine Händler und Verbraucher. Und trotzdem verbleibt das Unternehmen in seiner Vormachtstellung. Es stellt sich die Frage, warum der Riese mit seinem Konzept so viel Erfolg hat… Haben andere Unternehmen einen schlechteren Service, längere Lieferzeiten, kleinere Sortimente? Nein, nicht unbedingt. Sind den Kunden die kritischen Diskussionen rund um das Unternehmen egal? Man weiß es nicht. Fest steht: Die Unantastbarkeit von Amazon scheint auch weiterhin gegeben. Bisher scheinbar ohne erfolgversprechende Gegenmaßnahmen.