Die Deutschen arbeiten oft mehr, als sie laut Arbeitsvertrag eigentlich müssten: Durchschnittlich 4,5 Millionen Beschäftigte haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als im Vertrag vereinbart. Das entspreche einem Anteil von 12 Prozent der insgesamt 37,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mit.
Erfasst wurden abhängig Beschäftigte, die arbeitgeberseitig eine Vergütung halten, also Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamten sowie Auszubildende. Selbstständig tätige sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.
Ein paar Stunden mehr pro Woche
Ein Drittel der Beschäftigten leistet in der Woche teils bis zu fünf Stunden mehr Arbeit. Fast doppelt so viele (59 Prozent) machen sogar bis zu zehn Überstunden innerhalb von sechs Tagen. Für 29 Prozent der Beschäftigten seien sogar 15 Stunden Mehrarbeit pro Woche nicht unüblich.
Männliche Beschäftigte würden der Statistik zufolge mit einem Anteil von 14 Prozent häufiger mehr arbeiten, als weibliche (10 Prozent). Vor allem in der Finanzdienstleistungs- und Energiebranche scheint die zusätzliche Arbeitskraft nötig zu sein: Etwa jeder oder jede fünfte Angestellte in diesem Sektor widmet sich dem Job länger als vertraglich vereinbart. Die wenigsten Überstunden gab es im vergangenen Jahr im Gastgewerbe (6 Prozent) und in der Kunst- und Unterhaltungsbranche (8 Prozent). Das führen die Statistiker auf die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zurück.
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Über ein Fünftel leistet unbezahlte Überstunden
Nicht alle zusätzlichen Arbeitsstunden werden jedoch auch vergütet, wie die Erhebung weiter ergeben habe: Von jenen, die 2021 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, wurden die Stunden bei über einem Fünftel (22 Prozent) nicht bezahlt. Demgegenüber stehen 18 Prozent gezahlte Überstunden. Der Großteil (72 Prozent) nutzt ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit, über das diese später wieder ausgeglichen werden konnte. Auch Kombinationen aus allen drei Varianten kommen in den Betrieben vor.
In Bezug auf Überstunden gibt es hierzulande im Arbeitsrecht keine wirkliche gesetzliche Regelung. Wenn es sie geben soll, muss dies aber auch – bis auf einige Ausnahmen – vertraglich vereinbart werden.
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