Der Einzelhandelsriese Walmart will Mitarbeiterinnen im Fall von Schwangerschaftsabbrüchen unterstützen – zumindest, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden.
Die Notwendigkeit für diesen Schritt ergibt sich aus einer Entscheidung des Supreme Courts, die das Gericht im Juni dieses Jahres getroffen hatte: Dabei wurde das sogenannte Urteil „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 gekippt, wodurch sich für US-amerikanische Bundesstaaten die Möglichkeit ergibt, selbst über Abtreibungsverbote zu bestimmen und diese entsprechend durchzusetzen.
Diese Möglichkeit haben mittlerweile zahlreiche konservativ regierte Staaten in Anspruch genommen, wodurch Frauen im Fall der Fälle die Chance genommen wird, sich in der Nähe ihres Wohnortes einer Behandlung zu unterziehen, da sie in Bundesstaaten reisen müssen, in denen entsprechende Eingriffe noch erlaubt sind. Bereits andere große Konzerne wie Amazon oder Apple hatten Mitarbeiterinnen sehr schnell Hilfe versprochen. Nach Wochen der Zurückhaltung hat sich nun auch Walmart geäußert.
Walmart nennt Kriterien für Unterstützung
In einem internen Schreiben ließ das Unternehmen verlauten, dass es die Abtreibungsversicherung für seine Mitarbeitenden erweitere. Künftig solle die Gesundheitsvorsorge von Walmart Abtreibungen abdecken, „insofern ein Gesundheitsrisiko für die Mutter, Vergewaltigung oder Inzest, Eileiterschwangerschaft, Fehlgeburt oder mangelnde Lebensfähigkeit des Fötus besteht“, schreibt Spiegel Online mit Verweis auf die neue Regelung.
Zudem umfasse die neue Richtlinie des Unternehmens auch eine Reisekostenunterstützung für Mitarbeitende sowie mitversicherte Angehörige, um diesen eine medizinische Versorgung zu gewährleisten, sollte diese nicht in einem Umkreis von 100 Meilen um den jeweiligen Wohnort möglich sein.
Walmart gilt mit rund 1,6 Millionen Mitarbeitern in den Vereinigten Staaten als größter privater Arbeitgeber des Landes. Im US-Bundesstaat Arkansas, in dem die Firma ihren Unternehmenssitz hat, wurden Abtreibung rechtlich verboten. Ausgenommen sind hierbei Fälle, in denen die Mutter in Lebensgefahr schwebt. Fälle von Vergewaltigung oder Inzest begründet allerdings keine Ausnahmen vom Verbot.
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