Seit Januar wird statt des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) das sogenannte Bürgergeld ausgezahlt. Wie nun eine Analyse des Vergleichsportals Check24 ergab, ist der gezahlte Regelsatz von 502 Euro pro Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen trotz eines Anstiegs der Leistungen um zusätzliche 53 Euro allerdings nicht genug, um die derzeit hohen Energiepreise zu stemmen. Wer das Bürgergeld erhalte, müsse „im Schnitt 130 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben müssen, als das Bürgergeld vorsieht – und das trotz der Strompreisbremse“, analysierte Check24.
So seien im Bürgergeld für Wohn-, Energie- und Instandhaltungskosten 511 Euro jährlich eingeplant. Bei einem Durchschnittsstromverbrauch von 1.500 Kilowattstunden lägen die Kosten aktuell aber bei rund 641 Euro pro Jahr – 25 Prozent mehr, als der pauschal geplante Betrag und trotz Strompreisbremse. „Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig“ pflichtete dem auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele laut Tagesschau bei. „Daran hat sich auch mit der Anpassung der Regelsätze nichts Grundsätzliches geändert.“
Im Januar registrierte das Vergleichsportal 668 Fälle von Strompreiserhöhungen – im Schnitt um 60,2 Prozent in der Grundversorgung. Davon seien rund 7,6 Millionen Haushalte betroffen.
IHK warnt kleine und mittlere Firmen vor Cyberattacken
Vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben würden Gefahren durch Cyberangriffe derzeit unterschätzt, warnen die Industrie- und Handelskammern im Nordosten Deutschlands. „Das Thema IT-Sicherheit wird nach unserer Einschätzung von vielen kleinen Unternehmen etwas ‚stiefmütterlich‘ behandelt“, erklärte etwa die IHK Neubrandenburg Angaben der Deutschen Presseagentur/Zeit zufolge.
In der Region hätten bereits ein Drittel der Unternehmen eine entsprechende Attacke erlebt, wie eine Ipsos-Umfrage unter 100 Firmen aus dem Nordosten ergab. Drei Prozent der Firmen waren die Schäden bekannt: So wurden Daten abgegriffen, teils Lösegelder verlangt. Als Ursache für Schwachstellen gelten vor allem einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen es Unsicherheiten im Umgang mit der Technik gebe. Angriffe allein auf technischer Basis seien indes selten.
Nach Wirecard: Prüfgesellschaft EY erhält weniger wichtige Aufträge
Wirtschaftsprüfer EY hat im vergangenen Geschäftsjahr immer weniger Bilanzen von Unternehmen von öffentlichem Interesse überprüft. Die Prüfungsaufträge seien 2022 um ein Viertel auf 135 Mandate zurückgegangen. Zudem sanken die Einnahmen im Bereich der Prüfung von Unternehmensbilanzen Geschäftsjahr um 1,9 Prozent, meldet die FAZ.
EY hatte viele Jahre lang auch die Bilanzen von Wirecard überprüft. Der Zahlungsdienstleister hatte im Juni 2020 nach einem milliardenschweren Betrugsskandal Insolvenz angemeldet. Ob die Abwendung einiger Firmen damit zu tun habe, lasse sich aber nicht eindeutig erkennen. EY zufolge sei die gesetzlich vorgeschriebene Rotation Ursache für den Wechsel des Prüfers bei einigen Firmen.
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