Mit 376 zu 212 Stimmen, stimmte das Europaparlament am vergangenen Donnerstag, dem 2. Februar, für ein neues Gesetz zur Regulierung von Plattformarbeit. Wie das Portal Euractiv erläutert, sollen dabei neben genaueren Vorgaben zur Form der Beschäftigung auch neue Schutzstandards gegenüber automatisierten Prozessen im Fokus stehen. Insgesamt sollen die Rechte der Arbeitnehmer deutlich gestärkt werden.
Plattform muss künftig Nachweis über Selbstständigkeit erbringen
Fahrerinnen und Fahrer, die für Unternehmen wie Deliveroo, Uber, Lyft und Co. tätig sind, üben diese Tätigkeit in vielen Fällen im Rahmen einer Selbstständigkeit aus. Diese, auch als Gig-Work, bezeichneten Tätigkeiten, die über eine Plattform vergeben werden, führen für die Mitarbeitenden jedoch zu einer Reihe von Nachteilen, beispielsweise hinsichtlich Versicherungsstatus oder Rentenanteilen.
Gegen diese Nachteile, versucht das neue Gesetz zur Plattformarbeit nun vorzugehen. So verankert der Text für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst eine allgemeine Beschäftigungsvermutung. Die Nachweispflicht, dass es sich im Einzelfall doch um eine Selbstständigkeit handeln würde, liegt darüber hinaus bei der Plattform.
Die Regelung soll vor allem Arbeitnehmer davor schützen, aus Kostengründen in eine Scheinselbstständigkeit gezwungen zu werden. Plattform-Lobbyisten und Kritiker innerhalb des Parlaments mahnten an, dass die Neuregelung eine grundlegende Beschäftigungsvermutung schaffe und damit nahezu alle Selbstständigen in ein Angestelltenverhältnis zwingen würde. Dem widersprach die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Elisabetta Gualmini jedoch: „Das stimmt nicht und ist sowohl rechtlich als auch technisch unmöglich“, sagte sie gegenüber Euractiv.
Keine Macht dem Algorithmus
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes regelt, inwieweit künstliche Intelligenzen und Algorithmen über das Schicksal von Arbeitskräften entscheiden können. So nutzen viele Plattformen eine technologiebasierte Methode zu Bewertung oder Überwachung und teilweise sogar zur Vergabe von Aufträgen.
So mahnt der Text beispielsweise den Mangel an Transparenz bei der so durchgeführten Auftragsvergabe an. Diese könne diskriminierende Praktiken bestärken. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier zu, wie Gualmini titelte, „Sklaven des Algorithmus“ würden, soll künftig verstärkt auf Transparenz und menschliche Kontrolle der Mechanismen geachtet werden.
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