Überfüllte Wartezimmer, hustende und schniefende Menschen – die Lage in den Praxen war in der Pandemie zeitweise vielerorts angespannt. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, die Gefahr weiterer Infektionen zu senken und Arztpraxen gleichermaßen zu entlasten, wurde die Option der telefonischen Krankschreibung eingeführt.
Nachdem viele pandemiebedingte Schutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflichten, aber auch Quarantänebestimmungen mit dem Abflachen des Infektionsgeschehens bereits ausgelaufen sind, folgt nun auch die Option der Krankschreibungen via Telefon bei leichten Erkältungsbeschwerden: Nur noch bis zum Freitag, dem 31. März 2023, gilt diese Sonderregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen auf den Weg gebracht hatte.
Telefon-Option könnte bei Bedarf wieder aktiviert werden
Die Option war eine „einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“, kommentierte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Ihre Funktion habe sie nun erfüllt. Ein finales Aus für die Telefon-Krankschreibung sei das Auslaufen aber offenbar nicht: Man wolle sie im Auge behalten „und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren“, heißt es in einer entsprechenden Meldung.
Eingeführt im März 2020 war die Regelung rund um die kontaktlose Krankschreibung per Telefon durch den Gemeinsamen Bundesausschuss immer wieder verlängert worden. Zwar wurde sie aufgrund sinkender Corona-Fallzahlen zwischenzeitlich auch ausgesetzt, mit Wiederanstieg aber erneut eingeführt.
Hecken verwies auch auf die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde, die Patientinnen und Patienten grundsätzlich unabhängig vom pandemischen Geschehen wahrnehmen können.
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