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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:
 Etwa ein Viertel bekommt kaum mehr als den Mindestlohn
 Lufthansa wehrt sich gegen das Urteil zur Rechtswidrigkeit der Coronahilfe
Microsoft-Aktie schwächelt

 

Rasen Erwerbstätige mit Vollgas in die Altersarmut? Zumindest ist laut einem Resumee des Linken-Co-Vorsitzenden Bartsch eine Warnung vor Altersarmut mehr als angebracht. Die Linksfraktion hatte eine Anfrage bezüglich des Lohnniveaus gestellt. Das Statistische Bundesamt legte daraufhin aktuelle Zahlen aus dem April 2022 vor.

Fast ein Viertel der Beschäftigten, nämlich 23,35 Prozent – das sind etwa 9,3 Millionen von insgesamt 39,8 Millionen Erwerbstätigen – verdienen weniger als 14 Euro brutto pro Stunde. Zusätzlich erhalten 14,8 Prozent der Erwerbstätigen den Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.

„14 Euro Mindestlohn wären jetzt notwendig - auch als Inflationsausgleich“, fordert Bartsch laut Tagesschau daher im Ergebnis. 

Das Thema Mindestlohn ist aktuell auch in der SPD in Diskussion: Nachdem die Mindestlohnkommission beschloss, dass der Mindestlohn ab 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro die Stunde steigen soll, wird auch über einen Mindestlohn von 14 Euro debattiert. Kevin Kühnert steuert außerdem noch den Vorschlag bei, minderjährige Ferienjobber ohne abgeschlossene Berufsausbildung ebenfalls nach Mindestlohn zu bezahlen. 

Coronahilfe: Lufthansa legt Berufung ein

In der Pandemie griff die deutsche Bundesregierung der Lufthansa mit einem üppigen Finanzpaket in Höhe von sechs Milliarden Euro im Juni 2020 unter die Arme. Es ging um die Sicherung zehntausender Arbeitsplätze. Das mittlerweile zurückgezahlte Finanzpaket wurde sogar durch die EU-Kommission genehmigt. Im Mai hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor mit Erfolg gegen diese Entscheidung vor dem EU-Gericht geklagt. Die EU-Kommission hätte diese Hilfe aber nie genehmigen dürfen: Bei der Beurteilung habe die Kommission mehrere Fehler gemacht. Einer davon sei die irrtümliche Annahme gewesen, dass die Fluggesellschaft sich die benötigten Finanzmittel nicht über Kredite auf dem Finanzmarkt hätte beschaffen können. Des Weiteren habe die Kommission nicht auf einen Plan gedrungen, der Anreize für ein schnelles Zurückfahren der Staatsbeteiligung geschaffen hätte. Dies sei ebenfalls als Versäumnis der Behörde anzusehen.

Laut dem Spiegel hat die Lufthansa nun Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Ob sich auch Deutschland und die EU-Kommission an der Berufung beteiligen werden, sei aber aktuell noch offen. 

Cloud und KI treiben Microsofts Gewinne - Wachstum aber unter den Erwartungen

Angetrieben durch Künstliche Intelligenz und die Cloud erzielte Microsoft in den letzten drei und zwölf Monaten einen höheren Umsatz als erwartet. Obwohl das PC-Geschäft leicht zurückgeht, ist der Rückgang weniger stark als befürchtet. Dennoch bekommt die Aktie einen kleinen Dämpfer, da das Cloud-Wachstum etwas hinter den Anlegererwartungen zurückbleibt.

Insgesamt erzielte das Unternehmen laut Heise in den Monaten April bis Juni 2023 einen Umsatz in Höhe von 56,2 Milliarden US-Dollar. Im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum macht das ein Wachsum von acht Prozent. Im Vergleich zum Vorquartal sind es sechs Prozent. Das größte Wachstum wurde dabei im Cloud-Bereich verzeichnet. Im PC-Bereich wird mit einer Erholhung gerechnet. Hier hatte das Unternehmen zuletzt geschwächelt: Die Einnahmen mit Windows-Lizenzen sanken um zwölf Prozent. 

Der insgesamt eher schwache Ausblick lässt die Akte allerdings fallen. Laut Prognosen wird für das laufende Quartal ein Wachstum von acht Prozent erwartet. Dies sei dann das dritte Quartel mit unter zehn Prozent Zuwachs in Folge. Zuletzt gab es das 2017. Nun führt diese Entwicklung dazu, dass die Aktie im nachbörslichen Handel um fast vier Prozent gesunken ist. 

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