Die französische Wettbewerbsbehörde hat wieder einmal eine Millionenstrafe gegen Google verhängt. Der US-Konzern habe sich im Jahr 2022 nicht an die Verpflichtungen aus dem Leistungsschutzrecht gehalten. Zudem habe Google Inhalte von Verlagen und Nachrichtenagenturen zum Training seiner KI eingesetzt, ohne die Betroffenen zu informieren.
Vier von sieben Verpflichtungen verletzt
Seit 2019 sind Online-Plattformen in Frankreich dazu verpflichtet, Verleger zu entschädigen, wenn sie Nachrichten übernehmen. Google tut dies beispielsweise in den News-Suchergebnissen, in denen Meldungen verschiedener Webseiten zusammengefasst werden. Das sorgte schnell für einen Streit, in dessen Rahmen Google 500 Millionen Euro Strafe zahlen musste und Verpflichtungen auferlegt bekam.
Google habe sich der Wettbewerbsbehörde zufolge aber nicht an vier von sieben Verpflichtungen, die der Konzern damals ausgehandelt und akzeptiert hatte, gehalten. Wie Heise berichtet, muss Google „transparent und auf Augenhöhe mit Presseagenturen und Verlegern verhandeln, benötigte Informationen zur Vergütung der Schutzrechte zur Verfügung stellen und Maßnahmen ergreifen, dass die Verhandlung keine Auswirkungen auf andere wirtschaftliche Beziehungen zwischen Google und der Presse haben“.
Kritik an Googles KI-Training
Zudem wirft die französische Behörde dem Konzern vor, Inhalte französischer Verlagshäuser und Nachrichtenagenturen genutzt zu haben, um seine künstliche Intelligenz Google Bard – die inzwischen in Gemini umbenannt wurde – zu trainieren. Google habe die Medienhäuser darüber nicht informiert. Damit hätten die Verlage keine Möglichkeit gehabt, faire Preise für die Nutzung ihrer Texte auszuhandeln.
Im Rahmen eines Vergleichs soll die Alphabet-Tochter sich dazu verpflichtet haben, die genannten Fakten nicht anzufechten und Maßnahmen umzusetzen, um bestimmte Verstöße zu beheben. „Wir wollen konstruktiv mit französischen Verlagen zusammenarbeiten“, erklärte Google dem Spiegel zufolge. Deshalb habe der Konzern dem Vergleich zugestimmt, halte die Höhe der Geldbuße aber für unverhältnismäßig.
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