Booking.com muss in Frankreich, Schweden und Italien die Bestpreisklauseln entfernen. Das teilte die EU-Kommission mit, welche die Verfahren der drei Wettbewerbsbehörden gegen Booking.com koordiniert hat. In Deutschland läuft noch ein Verfahren gegen Booking.com.
(Bildquelle Hotel: Dmitry Kalinovsky via Shutterstock)
Nachdem das Online-Buchungsportal Booking.com von verschiedenen Wettbewerbsbehörden in Europa wegen seiner sogenannten Bestpreisklauseln abgemahnt wurde, gab das Online-Portal jetzt nach. Wie die EU-Kommission mitteilte, verzichtet Booking.com in den Ländern Frankreich, Italien und Schweden künftig auf die Klauseln. In Deutschland hatte auch das Bundeskartellamt Anfang April Booking.com wegen Bestpreisklauseln für deutsche Hotels abgemahnt.
Bestpreisklauseln gefährden Wettbewerb
Die EU-Kommission hatte Berichten zufolge die Verfahren der nationalen Wettbewerbsbehörden aus Frankreich, Italien und Schweden koordiniert. Daraus folgt, dass Europas erfolgreichstes Buchungsportal für Hotels in Zukunft in Frankreich, Italien und Schweden von den Hotels nicht mehr verlangen darf, auf Booking.com die günstigsten Preise anzubieten. Die Hotels dürfen jetzt auch andernorts günstigere Angebote machen.
Als Hauptgrund sahen die Wettbewerbsbehörden den Wettbewerb in der Hotelbranche gefährdet, vor allem würden andere Online-Portale vom Markteintritt abgeschreckt.
Hotelverband trotzdem unzufrieden
Die neue Regelung gilt allerdings erst ab Juli. Dann können die Hotels auf anderen Internetseiten, vor Ort sowie telefonisch und per Mail ihren Kunden günstigere Preise anbieten als auf Booking.com. Die französische Wettbewerbsbehörde bemängelt allerdings, dass die Hotels auf den eigenen Internetseiten nach wie vor keine günstigeren Preise anbieten dürfen.
Gerade diese Regelung stößt auch bei den deutschen Hotelbetreibern auf Kritik. Der deutsche Hotelverband sagte dazu: „Die Wettbewerbshüter sind vor dem mit Abstand größten Buchungsportal in Europa aus uns unerklärlichen Gründen eingeknickt und haben sich einen faulen Kompromiss zu Lasten des Wettbewerbs, der Verbraucher und der Hotellerie abringen lassen.“
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