Online-Händler und Akteure im E-Commerce können aufatmen: Obwohl lange Zeit nicht feststand, wie die Handhabung bezüglich der Online-Lastschrift-Verfahren im kommenden SEPA-Zeitalter aussehen wird, kamen das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Bundesbank kürzlich zu einer Einigung: Die gängige Praxis bleibt bestehen.
Bereits seit geraumer Zeit hatte sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für die Verfahrensweise der Online-Lastschrift ausgesprochen und engagiert. Stefan Genth, Geschäftsführer des HDE begründet dies mit folgenden Worten: „[…] das Bezahlen per Lastschrift ist einfach und bequem. So können Kunden ohne Kreditkarte oder Online-Banking einfach unter Angabe der Kontoverbindung bezahlen".
Über fünf Milliarden Euro werden aller Voraussicht nach im E-Commerce in diesem Jahr per Online-Lastschrift umgesetzt. Mit knapp 16 Prozent am digitalen Handelsumsatz, die das EHI Retail Institute in einer Studie ermittelt hatte, gehört die Option somit zu den beliebtesten Zahlungsweisen im E-Commerce. Trotz der Kundenfreundlichkeit und Akzeptanz des Verfahrens geriet die Online-Lastschrift in Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung ins Wanken, da die neuen Standards vorsahen, dass Lastschriften nur dann gültig seien, falls sie schriftlich – auf Papier – vorgenommen werden.
Obwohl eine Einigung erzielt wurde, geht es nun darum, eine kundenorientierte und europaweit einheitliche Verfahrensweise der Online-Lastschrift zu finden. Und in diesem Fall sind ganz klar die Banken gefordert, eine sinnvolle und für alle Parteien überzeugende Möglichkeit im Sinne des E-Commerce vorzulegen.
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