Viele Händler, die auf dem Amazon Marketplace handeln, müssen derzeit einen langen Verifikationsprozess durchlaufen. Dabei kann es zur Kontensperrung kommen – aber selbst wenn alles optimal läuft, kommt es zu Problemen.

 Amazon logo: Weiß auf Schwarz

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Amazon sorgt derzeit mit dem Verifikationsprozess für Marketplace-Händler für viel Aufsehen. Aufgrund einer Neuauslegung der Geldwäschebestimmungen der EU überprüft das Unternehmen derzeit die Händler erneut. Dabei kommt es immer wieder zu Komplikationen und einige Händlerkonten werden gesperrt.

Dass es beim Verifikationsprozess von Amazon zu Problemen kommen soll, hatte zuvor Mark Steier von Wortfilter berichtet. Nun bestätigt auch t3n, dass es zu schwerwiegenden Komplikationen während der erneuten Überprüfung der Händlerkonten kommt.

Amazon übt sich in mangelnder Kommunikation

Amazon führt bei der erneuten Überprüfung auch den kompletten Verifikationsprozess durch – das heißt, dass die üblichen Dokumente wie Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszüge wieder vorgelegt werden müssen. Während des Verifikationsprozesses sollen die Händlerkonten geöffnet bleiben, der Verkauf kann also wie gewohnt weiterlaufen. Bei Unstimmigkeiten droht aber eine Sperrung des entsprechenden Kontos.

Amazon gießt zudem mit seiner mangelnden Kommunikation mehr Öl ins Feuer: t3n zufolge versucht das Unternehmen sich an der Divise „soviel Informationen, wie nötig aber so wenig Informationen, wie möglich“. Bei eventuellen Fehlangaben soll Amazon den konkreten Fehler nicht benennen können. Zudem soll die Bearbeitungsdauer von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen reichen.

Rechtsprechung existiert noch nicht

Dass Amazon im Zweifelsfall Konten sperrt, ist trotzdem – leider – das gute Recht des Unternehmens, wie unsere Rechstexpertin Yvonne Gasch erklärt:

„Von der rechtlichen Warte fällt das Urteil zum Vorgehen durch Amazon leider ernüchternd aus. Online-Händler müssen sich vor Augen halten, dass Amazon für Sperrungen oder Kündigungen in seinen AGB entsprechende Bedingungen festlegen kann. Daher ist die Plattform berechtigt, das Verkäufer-Konto bei Verstößen gegen die Bestimmungen seiner AGB zu sperren. Die Voraussetzungen einer Sperrung müssen jedoch belegt werden. Gelingt dies nicht, hat der Inhaber des Accounts grundsätzlich einen Anspruch auf Freischaltung.

Online-Händlern muss jedoch auch klar sein, dass die Geschäftsverbindung zu Amazon nicht ewig dauern muss, denn die AGB sehen ein reguläres Kündigungsrecht vor. Dies hat zur Folge, dass ein Ausschluss von der Plattform möglich ist, ohne dass es dafür einer weiteren Begründung bedarf. Ob man Amazon bereits eine marktbeherrschende Stellung zusprechen kann, werden Betroffene sicher bejahen wollen. Rechtsprechung existiert dazu bisher nicht.“

Amazon überprüft die Konten aufgrund der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche. Nach der sogenannten Know Your Costumer-Regelung, die auf Artikel 8 der 3. EU-Anti-Gedlwäsche-Richtlinie basiert, müssen Händler anhand von offiziellen Dokumenten und persönlichen Angaben überprüft werden. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, wird von einem Geldwäsche-Verdacht ausgegangen.

Viele Amazon-Händler tragen Probleme beim Handeln auf dem Marketplace heran. Diese Probleme sind zum Teil technischer, praktischer oder rechtlicher Natur und behindern die Händler bei ihrem Tagesgeschäft. Wir sammeln die Erfahrungen, berichten in unserer Themenreihe „Probleme bei Amazon“ darüber, fragen bei Amazon nach und halten Sie auf dem Laufenden.

Bisher sind in der Themenreihe „Probleme bei Amazon“ erschienen:

Kontensperrung durch Verifikationsprozess

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Asics beschränkt offenbar Handel auf dem Marketplace