Die EU-Kommission erachtet eine Gleichbehandlung des Internets nicht für nötig. Doch den Diensten, die bevorzugt werden sollen, sollen strenge Bedingungen auferlegt werden.
(Bildquelle Internet-Blockade: Tatiana Popova via Shutterstock)
Die Netzneutralität sorgt noch immer für große Diskussionen in der Politik. Während sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen hat, dass alle Dienste im Internet gleich behandelt werden sollen, untergraben die einzelnen EU-Staaten die Netzneutralität immer wieder. Wie ein solches Zwei-Klassen-Internet auch den Online-Handel gefährden könnte, haben wir bereits dargestellt. Nun hat sich auch die EU-Kommission eingeschaltet und einen Kompromissvorschlag gestellt.
Demnach sollen Anbieter, wie Heise berichtet, „individuelle Dienste“ anbieten können, die für „spezielle Inhalte, Anwendungen oder Services“ optimiert sind – sich aber von den bisherigen Leistungen unterscheiden. Zudem sollen diese Angebote nur gestattet werden, wenn die von den Providern bereitgestellte Netzwerkkapazität ausreicht, um sie neben den üblichen Internetdiensten durchzuleiten.
EU-Kommission relativiert Netzneutralität
Das heißt: Nur einzelne Services sollen bevorzugt werden, nicht Unternehmen und Anbieter als Ganzes. Zudem werden diese Services auch nur dann bevorzugt, wenn es keine Auswirkungen auf die Geschwindigkeit des „übrigen“ Internets gibt – eine Verlangsamung der nicht-bevorzugten Dienste ist somit ausgeschlossen. Die EU-Kommission schlägt im Grunde vor, dass eine Mindestgeschwindigkeit gehalten wird.
Das EU-Parlament hatte sich bereits stark für die generelle Netzneutralität ausgesprochen. Demnach sei „der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung“ gleich zu behandeln.
Die EU-Kommission steht mit ihrem Kompromissvorschlag naher an der Linie des Parlaments, relativiert aber die Gleichberechtigung der Internetdienste. Solange das Internet im Gesamten nicht negativ beeinflusst werden, soll also eine Überholspur möglich sein.
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