Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie trat vor einem Jahr in Kraft. Wie hat sich die Branche seit dem verändert? Eine aktuelle Studie des Händlerbundes "Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2015" zeigt deutlich, dass für die Mehrheit der Online-Händler die Verbraucherrechterichtlinie kaum Auswirkungen hatte, aber einen enormen Aufwand mit sich brachte.

Händlerbund Studie zur Verbraucherrechterichtlinie in Jahr 2015
© Händlerbund

Verbraucherrechterichtlinie: Auswirkungen gering, Aufwand enorm

Am 13. Juni 2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Das bedeutete für die Händler damals umfangreiche Neuerungen, unter anderem in den Bereichen Rücksendekosten, Widerrufsfrist und Musterwiderrufsformular. Der Händlerbund hat zum Jubiläum der Verbraucherrechterichtlinie 184 Online-Händler befragt, wie sie die Umstellung erlebt haben und welche Auswirkungen die Änderungen auf ihr Geschäft hatten.

Das Ziel der Verbraucherrechterichtlinie war es, die bestehenden nationalen Verbraucherschutzvorschriften EU-weit anzugleichen. Dadurch sollten die Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowohl grenzübergreifend als auch in den einzelnen Binnenmärkten erleichtert werden. Die aktuelle Studie macht jedoch deutlich, dass das Ziel nicht erreicht wurde. Für 11 Prozent der befragten Händler hatte die VRRL hingegen sogar negative Auswirkungen. Während 66 Prozent kaum Auswirkungen bemerkten, sehen nur 19 Prozent eine positive Auswirkung. Trotz des Ausbleibens eines nennenswerten Effektes bedeutete die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie für über die Hälfte der Online-Händler (54 Prozent) allerdings einen Mehraufwand.

Erstaunlich: Nach wie vor gibt es Händler, die noch nicht von der Verbraucherrechterichtlinie (kurz VRRL) gehört haben. Auch wenn der Prozentsatz im Vergleich zum Vorjahr um 2 Punkte auf ein Prozent gefallen ist, besteht hier nach wie vor Aufklärungsbedarf.

Erfreulich: Die Umsätze entwickeln sich besser als erwartet

Die Förderung des europaweiten Verkaufs war ebenso Ziel des Gesetzes. Allerdings fühlt sich nur jeder Fünfte (21 Prozent) zum grenzüberschreitenden Handel ermutigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Wert nur um 7 Prozentpunkte gestiegen. Dennoch sehen rund zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) Vorteile in den einheitlichen Regelungen.

Auch wenn nur 28 Prozent der Händler angaben, dass sich ihre Umsätze durch die Verbraucherrechterichtlinie erhöht haben, entwickelten sich die Umsätze besser als noch 2014 prognostiziert. Damals hatten nur 13 Prozent der Händler mit höheren Umsätzen gerechnet.

In puncto Musterwiderrufsbelehrung herrscht Uneinigkeit bezüglich der Verständlichkeit. Nur knapp die Hälfte der Befragten findet sie „gut verständlich“ oder „sehr gut verständlich“. Wie bereits im Vorjahr schätzt jedoch noch knapp jeder Fünfte (18 Prozent) die Musterwiderrufsbelehrung als „unverständlich“ oder „sehr unverständlich“ ein.

Retourkosten werden zunehmend auf Kunden umgelegt

Die Einführung der einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen stieß bereits zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie auf große Zustimmung. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 2 Punkte gesteigert und liegt nun bei 95 Prozent. Interessant: 38 Prozent der befragten Händler bieten ihren Kunden eine längere Frist an. Damit hat sich der Wert zum Vorjahr fast verdreifacht.

Auch die Möglichkeit, die Rücksendekosten auf die Kunden umzulegen, wird 2015 mehr genutzt. Gaben 2014 noch drei Viertel der Händler an, dass sie ihren Kunden die Rücksendekosten auferlegen möchten, haben sich 2015 vier von fünf Händler zu diesem Schritt entschlossen. Das entspricht einer Steigerung von rund 5 Prozentpunkten.

Die vollständige Händlerbund-Studie „Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2015“ können Sie hier als PDF herunter laden. Die nachfolgende Infografik zeigt die Ergebnisse im Überblick.

Händlerbund Infografik