Für die jüngsten Schlagzeilen sorgte die US-Crowdfunding-Plattform Kickstarter – wieder einmal. 3,3 Millionen Dollar von 87.000 Personen kamen für die Finanzierung eines Computerspiels zusammen. Die Gegenleistung für die Spender: Die Hoffnung auf ein herausragendes Spiel eines Kult-Entwicklers.

Diese Art von Crowdfunding hat den ideellen Charakter einer Spendensammlung, zudem werden die Beteiligten teilweise in die Gestaltung des zu finanzierenden Projekts mit einbezogen. Nach diesem Prinzip arbeiten auch viele junge deutsche Crowdfunding-Plattformen oder ähnliche Finanzierungsmodelle. Doch die sogenannte Schwarmfinanzierung kann mehr – zum Beispiel die Finanzierung von Unternehmen mit einer Unternehmensbeteiligung als Gegenleistung.

Neue Formen der Unternehmensfinanzierung möglich

Dieses auch „Business Crowdfunding“ genannte Modell stellte die willigen Geldgeber in den USA bislang vor größere Hürden und stand auch rechtlich nicht auf sicheren Füßen. Eine Entscheidung des US-Senats hat das nun geändert und die Beteiligungsmöglichkeiten mit dem „Crowdfunding Act“ gesetzlich geregelt. Zur Beseitigung der Beschränkungen könnte die Petition der bekannten US-Plattform crowdfunder.com mitgeholfen haben.

Die Senatsentscheidung legalisiert die Beteiligungsfinanzierung nicht nur, sie gibt auch klare Regeln für die Geldgeber und die Unternehmen vor, unter anderem, um Betrügern das Mitmischen im Geschäftsbereich der Schwarmfinanzierung zu erschweren. So darf ein Unternehmen auf diese Art und Weise maximal eine Million Dollar pro Jahr einsammeln und die maximale Summe, die ein Geldgeber anlegen darf, richtet sich nach seinem Gehalt.

Mit dem Crowdfunding Act erreicht die Schwarmfinanzierung in den USA die nächste Stufe und wird sich womöglich auch im geschäftlichen Umfeld etablieren. In Deutschland dagegen kämpfen viele StartUps trotz diverser Erfolge noch mit Problemen beim Bekanntheitsgrad und bei der Akzeptanz wie Sascha Lobo beklagt. Das die Massenfinanzierung hierzulande erfolglos bleibt, ist aber nicht zu befürchten. Dazu ist die Idee dahinter viel zu attraktiv und trotz aller Verspätungen gibt es schon diverse Erfolge zu verzeichnen.

Aktuelles Beispiel ist die letzte Woche in einer Vorabversion an den Start gegangene Crowdfunding Plattform Gründerplus. In Ihrem ersten Projekt will die Plattform ihre letzten Entwicklungen unter dem Motto „Eine Crowd für die Crowd“ finanzieren. Die Aktion soll bis zum 20. April laufen. Doch so lang wird Gründerplus sehr wahrscheinlich nicht brauchen. In nicht einmal einer Woche wurde bereits knapp ein Viertel des Kapitalbedarfs gesammelt. Danach geht es an die Finanzierung von StartUps im E-Commerce, von denen bereits jetzt zahlreiche Bewerbungen vorliegen.