Google ist – zumindest hierzulande – eines der mächtigsten Online-Unternehmen. Er ist für viele Millionen Nutzer die erste Anlaufstelle, wenn sie das Internet betreten. Und auch die meisten Online-Händler nutzen erfolgreich die Werbung- und Anzeigenschaltung via Adwords und Google Shopping. Doch Google hat auch seine Schattenseiten. Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen seine schier unumstößliche Marktmacht ausnutzt, um selbst zu profitieren und andere Anbieter in den Schatten zu stellen. Diese Vorwürfe weist der Suchmaschinenbetreiber nun entschieden zurück.
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Es ist Aufgabe der EU-Wettbewerbshüter, sich (wie der Name schon sagt) um den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union zu kümmern. „Kümmern“ heißt in diesem Fall, dass die Instanz unter anderem sicherstellt, dass ein freier und gleicher Handel gewährleistet wird. Mit dieser Aufgabe im Rücken beschäftigt sich die EU-Kommission natürlich auch mit Fällen, in denen die Frage aufgeworfen wird, ob ein „Mitspieler“ auf dem Markt seine Marktmacht missbraucht und zum eigenen Vorteil einsetzt. So auch bei Google.
Google Shopping: Google soll eigene Dienste bevorzugen
Der Streit zwischen der EU-Kommission und Google währt schon viele Jahre. Insbesondere die gut platzierten Ergebnisse von Google Shopping sind dabei immer wieder ein Streitpunkt. Genau genommen soll Google in der Suchmaschine den eigenen Shopping-Dienst bevorzugen und auf diesem Wege die konkurrierenden Anbieter benachteiligen. Doch zu diesen Vorwürfen hat das US-Unternehmen nun Stellung bezogen und weist die entsprechenden Anschuldigungen entschieden zurück.
Viel mehr noch: Wie Heise berichtet, habe Google verlauten lassen, dass die Kritik der Wettbewerbshüter nicht nur „ungerechtfertigt“ sei, sondern man hingegen sogar „mehr Auswahl für europäische Verbraucher“ schaffe.
Google will Wettbewerbern keine Anzeigenplätze überlassen
Bis zum 31. August hatte Google demnach Zeit, sich zu den Vorwürfen des Machtmissbrauchs zu äußern und seine Sicht der Dinge vorzutragen. Die Befürchtung, dass Google seine „Innovationen wettbewerbsfeindlich“ einsetze, habe man ernst genommen und sich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt. Dabei habe der Suchmaschinenriese jedoch festgestellt, dass „viele Nutzer über Google zu den Preissuchmaschinen gelangt seien“, so Heise weiter. Außerdem habe die EU-Kommission im Zuge des Verfahrens auch die Macht und die Beeinflussung durch Amazon und Ebay außer Acht gelassen.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den konkurrierenden Anbietern von Shopping-Suchmaschinen Anzeigen-Plätze auf der Website zu überlassen. Doch ein solches Zugeständnis lehnte Google entschieden ab.
Am Ende des Wettbewerbsverfahrens könnte für Google eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes drohen, sollte der Suchmaschinenriese die entsprechenden Vorwürfe nicht aus der Welt schaffen können. Allein 2014 hatte das US-Unternehmen 66 Milliarden Dollar erwirtschaftet. Eine solche Geldbuße dürfte Google also empfindlich treffen.
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