Wer in der Schweiz künftig bei deutschen Online-Shops bestellt, kann sich nicht mehr die Mehrwertsteuer an der Grenze erstatten lassen, wie es bisher möglich war. Das hat Deutschland Anfang der Woche beschlossen. Die Schweiz will jetzt prüfen ob Deutschland mit dieser Regelung nicht gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstößt.
(Bildquelle: daboost - fotolia.com)
Die Schweiz ist auch für deutsche Online-Händler ein immer beliebter werdender Absatzmarkt. Unternehmen wie MeinEinkauf.ch erleichtern sogar den Online-Handel in die Schweiz. Doch da manche Schweizer Kunden mit einem Trick bislang die deutsche Mehrwertsteuer sparen konnten, scheint Deutschland der Praxis jetzt einen Riegel vorgeschoben zu haben.
Offenbar sehr kurzfristige Entscheidung aus Deutschland
An der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz war Schweizer Medienberichten ein Geschäftsfeld auf Grund des internationalen Online-Handels entstanden. Am Grenzraum Schweiz/Deutschland nahmen Bewohner die Bestellungen Schweizer Verbraucher an, die Kunden mussten die Pakete dann abholen. Die Bewohner selbst holten sich von deutschen Grenzbeamten die Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurück.
Seit Anfang dieser Woche scheint das nicht mehr möglich zu sein. Wie der SRF berichtet, verweigern deutsche Grenzbeamte seit Montag den Stempeln. Grundlage dafür soll die deutsche Bundesfinanzdirektion sein. Diese sei zur Auffassung gelangt, dass in Deutschland online bestellte Ware keine Befreiung von der Mehrwertsteuer erhalten soll. Als Argument hierfür gilt, dass die Schweiz nicht Teil der EU-Gemeinschaft ist und die Ware so außerhalb der EU bestellt wurde. Zudem gelte eine steuerfreie Ausfuhr nur für Lieferungen, welche der Abnehmer persönlich im Geschäft abholen würde.
„Danach gilt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. ‚Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr‘ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um Geschäfte über den Ladentisch handelt“, heißt es von der Bundesfinanzdirektion Nord.
Die neuen Regelungen müssen scheinbar im Schnelldurchgang umgesetzt worden sein, denn bis Ende letzter Woche haben die deutschen Grenzstationen noch nichts davon gewusst.
Ganz so einfach scheint die Sache allerdings nicht zu sein. Wie der SRF berichtet prüft die Schweiz jetzt, ob Deutschland mit den neuen Regelungen gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstößt.
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Interessant fand ich jedoch die Info "Die Bewohner selbst holten sich von deutschen Grenzbeamten die Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurück.". Haben die Grenzbeamten die Mehrwertsteuer ausbezahlt? Da einige meiner Kunden mit Bestelladresse in der Schweiz und Lieferanschrift in Deutschland mir eine vom Grenzbeamten bestempelte Rechnungskopie zugesandt haben und die Mehrwertsteuer erstattet haben wollten, würden die im Erfolgsfall ja zweimal die Mehrwertsteuer zurück erhalten. Ich habe das jedenfalls abgelehnt, weil diverse Vorgaben für die steuerfreie Ausfuhr beim Online-Kauf gar nicht einzuhalten waren.
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Es handelt sich hier nur um die Bestellungen von Schweizern, die nach Deutschland geliefert werden. Diese Schweizer haben sich dann nach Abholung der Ware in Deutschland an der Grenze einen Stempel auf die Rechnung geben lassen, um die Ausfuhr zu dokumentieren. Damit wurde dann beim Lieferanten die Umsatzsteuer zurück geholt.
Das soll jetzt nicht mehr möglich sein.
Eine umsatzsteuerfre ie Lieferung direkt in die Schweiz ist nach wie vor möglich.
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Die Zollabfertigung wird dann von der Swiss Post übernommen.
Der obige Artikel bezieht sich doch wohl aber auf ein ganz anderes Problem, oder?
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Auf der Rechnung sollte nur noch die schweizer Adresse vermerkt werden. Die Lieferadresse steht nur noch auf dem Versandpapier. Wie will der Zoll so beweisen, dass die Ware nicht beim Lieferanten abgeholt wurde?
Andere Möglichkeit: die Packstation schreibt eine neue Rechnung (mit MwSt). Dann ist die Theke wieder beim Kunden.
Vielleicht wäre es eine Idee, diverse Zollfreistation en einzurichten. Der Versand dorthin wäre damit von vornherein MwSt frei und der Zoll kann sich die anstrengende Stempelei sparen.
Dem deutschen Fiskus wurde wohl eine schweizer Floh ins Ohr gesetzt, weil mann sich schon länger grün und blau ärgert dass die schweizer Kundschaft für die gleichen Produkte lieber ins billigere Ausland geht und hierzulande die fetten Margen passé sind.
Freie Handel nennt sich das? Ja schon, aber nur wenn keiner Geld das er nicht hätte bezahlen müssen zurückfordern will. Mann soll doch bitte die Post- und DHL-Zollabferti gungsgebühren entrichten, der Kunde muss schliesslich gemolken werden.
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Wir haben viele Kunden und Interessenten aus der Schweiz. Die kennen das auch, dass wir die Ware MWST-frei versenden (wenn Verzollung durch die Zoll- und Frachtzentrale) , oder wir die MWST erstatten, sobald wir die abgestempelten Unterlagen vom Zoll erhalten.
Wie soll man nun verfahren, so lange das Ganze noch nicht eindeutig geklärt wurde?
Und von wem erfährt man diese Änderung??
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