Wie für jedes Unternehmen ist es auch für den Online-Händler elementar, seine wirtschaftliche Entwicklung stets im Blick zu behalten – ohne diese Betrachtung würden Kosten/Nutzen-Entscheidungen aus dem Bauch heraus gefällt werden. Es wird daher ein System der Erfassung, Aufbereitung und Darstellung der wirtschaftlichen Verfassung benötigt. Moderne Software aus der Cloud hilft kleinen Unternehmen bei dieser Aufgabe.

Comarch hilft mit der Cloud.

© Comarch

Neben dem eigenen Interesse des Online-Händlers an seinen Finanzen hat auch der Staat ein Auge auf die Geschäftszahlen. Somit verfolgt die Buchführung grundsätzlich zwei Ziele:

  • Buchführung „nach außen“, z.B. für Finanzamt, Bank oder weitere Kapitalgeber.
  • Buchführung „nach innen“, als innerbetriebliches Instrument, mit dem man Kosten und Erlöse im Blick behält, Preise kalkuliert, Statistiken führt, Inventuren durchführt und mehr.

Von Einnahmeüberschussrechnung zu „doppelter Buchführung“

Online-Händler starten oftmals als Kleingewerbetreibende mit überschaubarem Umsatz. Ihren Jahresabschluss oder ihre Steuererklärung dürfen sie in Form einer vereinfachten Buchführung in Form einer Einnahmeüberschussrechnung durchführen. Dabei werden Einzahlungen und Auszahlungen gegenübergestellt.

Relativ schnell aber ist der Punkt erreicht, an dem auch Online-Händler verpflichtet sind, nach der gesetzlich für Kaufleute vorgeschriebenen Methode der „doppelten Buchführung“ gemäß §238 Abs. 1 HGB buchzuführen.

Wie der Name schon sagt, wird bei  der „doppelten Buchführung“ jeder Geschäftsvorfall zweimal gebucht: Einmal im sog. Hauptbuch, in dem die sachliche Zuordnung von Kosten und Erlösen (z.B. auf einem Sachkonto namens „Umsatzerlöse mit deutschen Kunden“) vorgenommen wird. Gleichzeitig wird dieser Geschäftsvorgang auch im sog. Journal als chronologische Aneinanderreihung aller Geschäftsvorfälle mit Kunden oder Lieferanten dargestellt.

Viele Vorteile der Buchführung im eigenen Haus

Viele Kleingewerbetreibende haben diese scheinbar lästige Arbeit an einen Dienstleister wie z.B. ein Steuerbüro ausgelagert. Damit gibt der Gewerbetreibende aber unternehmenssteuerungsrelevante Informationen aus der Hand, die man für die tägliche Führung des Unternehmens nutzen kann. Z.B.:

  • Ständige Übersicht über die aktuelle Vermögens- und Ertragslage („Wie steht es um mein Geschäft?“)
  • Auswertungsmöglichkeiten, welche Art von Umsätzen in welcher Höhe auftreten („Wo lohnt es sich, das Geschäft auszuweiten?“)
  • Automatisierung des Forderungsmanagements (automatisch Zahlungsverzug mahnen)
  • Verwaltung von Retouren – Stornieren von Rechnungen
  • Automatische Buchung von Bankumsätzen
  • Nutzung von Abfragetools zur Erstellung von Statistiken, Übersichten etc.

Viele Unternehmen holen daher ihre Buchführung zurück ins Haus. Mit heute üblicher IT-Unterstützung lässt sich diese Herausforderung effektiv bewältigen - diese Programme sind stark automatisiert und haben die „doppelte“ Buchführung (d.h. das gleichzeitige Bebuchen von zwei Konten) gleich eingebaut.
Mit Comarch Financials Enterprise (CFE) aus der Public Cloud haben Online-Händler die Möglichkeit, eine moderne und vielfach bewährte Buchhaltungssoftware kostengünstig einzusetzen. Denn: Statt die Software teuer zu kaufen, kann man sie online einsetzen und zahlt nur eine kleine Gebühr monatlich – ideal für Gründer, junge StartUps und Online-Händler mit kleineren Shops.