Finanzierung: Woher man Geld für seine Gründung bekommt

Der Gründungszuschuss

Fast schon so etwas wie ein Klassiker der Bundesagentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss soll Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, in der Gründungsphase unterstützen. Zum Bedauern vieler Gründungswilliger wurde der Gründungszuschuss im Dezember 2011 mit neuen Regelungen von der schwarz-gelben Koalition durch den Wolf gedreht. So ist der Gründungszuschuss nun zum Beispiel keine Pflichtleistung mehr, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt hat, sondern eine Ermessensleistung.

Das Einstiegsgeld

Richtet sich der Gründungszuschuss an Empfänger von Arbeitslosengeld I, ist das Einstiegsgeld der Bundesagentur für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld II gedacht. Auch das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung.

Crowdfunding

Seit ein paar Jahren hat sich eine neue Idee für die Finanzierung von Projekten oder Geschäftsideen entwickelt: das Crowdfunding. Hier stellen Gründer über eine Crowdfunding-Plattform ihre Geschäftsidee vor und geben an, wie viel Kapital sie dafür brauchen. In einem bestimmten Zeitraum können nun Leute, denen die Idee gefällt, Geld in das Projekt investieren. Als Gegenleistung gibt es je nach Investitionsbetrag eine (kleine) Gegenleistung. Kommt der Wunschbetrag zusammen, bekommen die Gründer das Geld. Wenn nicht, erhalten die Investoren ihr Geld zurück.

Die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist unter anderem für die Förderung des Mittelstandes und von Existenzgründern zuständig. Hier gibt es eine Reihe verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme zu unterschiedlichen Konditionen. In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hausbank fördert die KfW zum Beispiel die Existenzgründung, eine Unternehmenserweiterung, die Unternehmensnachfolge oder auch die Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Mikrokreditfonds Deutschland

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland will die Bundesregierung Kleinstunternehmern und Gründern den Zugang zu Kapital erleichtern. Die Kredite werden von der GLS-Bank vergeben, die Beratung erfolgt über Mikrokreditinstitute in ganz Deutschland. Der Zinssatz beträgt derzeit effektiv 8,9 Prozent, Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

Exist-Gründerstipendium

Das Exist-Gründerstipendium richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventen, Wissenschaftler und Gründer-Teams, die überwiegend aus Studenten bestehen. Gefördert werden innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben und wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Als Leistung gibt es Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes, für Sachausgaben und für Coaching. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums.