Smartphone- und Tablet-Besitzer müssen sich derzeit vor Spam-Nachrichten in Acht nehmen: Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor gefälschten Gutscheinen für die Supermarkt-Kette Rewe. Es drohen Datenmissbrauch und hohe Kosten.
(Bildquelle SMS empfangen: Bloomua via Shutterstock)
Aktuell machen Spam-SMS die Runde, die einen 500-Euro-Gutschein für die Supermarktkette Rewe versprechen. In der Nachricht findet sich ein Link, über den der Nutzer den Gutschein aufrufen kann. Doch dahinter verbirgt sich ein Phishing-Formular, um die Nutzerdaten der Opfer abzugreifen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen warnt. „Der Klick auf den angegebenen Link in der Nachricht liegt nicht nur für Rewe-Kunden nahe, um den vermeintlichen Gewinn abzurufen“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale.
Über diese SMS wollen die Betrüger an die Kundendaten ihrer Opfer gelangen. Deshalb leite der Link in der Nachricht auch nicht zu Rewe weiter. „Es geht vorrangig darum, die Nutzer zum Eintrag ihrer Daten zu bewegen“, erklärt Henschler. „Doch damit erteilt man den SMS-Versendern einen Freibrief zum Missbrauch der Daten.“ Das Gewinnversprechen diene lediglich zum Anfüttern.
Drittanbietersperre verhindert Datenklau
Empfänger einer solchen SMS sollten also keinesfalls auf den enthaltenen Link klicken. Ohnehin rät die Verbraucherzentrale, bei Nachrichten von Fremden misstrauisch zu sein. In jüngster Zeit sei die Zahl der Beschwerden zu Smartphone-Abofallen „extrem angestiegen“, heißt es. Ein solches Abo könne bereits durch den Klick auf den Link abgeschlossen werden, da die Mobilfunknummer an den Seiten-Betreiber übertragen werde. Für ihn sei „es dann ein Kinderspiel“, die Forderung auf der Mobilfunkrechnung zu platzieren. „Davon wieder loszukommen, erweist sich in der Praxis gerade als äußerst schwierig“, so Henschler.
Schützen kann man sich, indem man durch seinen Anbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lässt. Die Anbieter müssen diese kostenlos einrichten und sind gesetzlich dazu verpflichtet. Eine solche Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Telefons an Drittanbieter übertragen wird. Die Verbraucherzentrale stellt einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung.
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