Rechtsformen im Fokus – die GmbH

Gesellschafter einer GmbH haften nicht persönlich

Beliebteste Rechtsform in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Unternehmensform genießt nicht nur in Deutschland einen guten Ruf, auch im Ausland ist das Image der GmbH sehr positiv und schafft Kundenvertrauen.

Der Hauptgrund für die Beliebtheit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei der Wahl einer Rechtsform für Unternehmen ist die weitreichende Haftungsbeschränkung. Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften, weshalb die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften. Im Falle einer Insolvenz sind die Gesellschafter, im Unterschied zu einer Personengesellschaft, nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar. Zugegriffen werden kann in solchen Fällen nur auf das Kapital des Unternehmens.

Beachtet werden muss jedoch, dass eine GmbH im Falle einer Insolvenz mit dem gesamten Betriebsvermögen haftet, das in das Unternehmen eingebracht wurde, und nicht nur mit dem eingezahlten Stammkapital.

Steuerliche Vorteile einer GmbH

Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bringt für ein Unternehmen in der Regel auch steuerliche Vorteile, denn die Gewinne unterliegen mit einem einheitlichen Steuersatz der Körperschaftssteuer. Dieser Steuersatz ist starr und daher immer gleichbleibend. Im Unterschied dazu unterliegen die Gewinnanteile einer Personengesellschaft der progressiv ansteigenden Einkommensteuer.

Flexibles Geschäftsmodell durch flexible Anteile

Für Gründer, die ihr Geschäftsmodell flexibel gestalten wollen, ist die GmbH besonders geeignet, da Geschäftsanteile einfach gekauft und verkauft werden können. Per Vertrag können sich beispielsweise Kapitalgeber unkompliziert in das Unternehmen einkaufen, was die Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Investoren attraktiver macht. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Einstellung eines externen Geschäftsführers möglich ist, der kein Gesellschafter sein muss. Das kann vor allem für die Sicherung der Unternehmensnachfolge wichtig sein, und die Flexibilität in Personalfragen bleibt bestehen.

Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die GmbH die beliebteste Rechtsform, allerdings müssen auch die Nachteile bedacht werden. Bei der Gründung ist eine Mindestkapitalisierung notwendig, die dem Unternehmen eine anfängliche Bonität verleiht. Für Gründer stellt das erforderliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung meist einen Nachteil dar. Bei ausbleibenden Erfolgen können Gläubiger auf dieses Stammkapital zugreifen.

Der Gründungsvorgang und die Organisation der GmbH erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand. Ein Gesellschaftsvertrag muss erstellt und von einem Notar beurkundet werden, was nicht nur einen Zeitaufwand, sondern auch einen Kostenaufwand bedeutet. Darüber hinaus ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Nach der Gründung hören die Formalitäten nicht auf, denn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss Handelsbilanzen und Handelsbücher im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch) vollumfänglich ablegen. Des Weiteren müssen Satzungsänderungen der GmbH oder die Abtretung von Gesellschaftsanteilen jedes Mal notariell beurkundet werden. Unternehmensgründer müssen daher den höheren Aufwand an Bürokratie im Vorfeld bedenken.