Für das neue Jahr stehen wie üblich einige Änderungen für gewerbliche Verkäufer bei Ebay an. Dieses Mal wurde erneut an den Verkäuferstandards geschraubt – das Unternehmen hatte dies bereits vor einiger Zeit angekündigt. Nun hat der Online-Marktplatz Details in einer Grafik zusammengefasst.

 Ebay Logo auf Handy

Ebay Logo auf Handy © Tina Plewinski

In den vergangenen Jahren hat Ebay regelmäßig – zumeist zwei Mal im Jahr – mehr oder weniger gravierende Änderungen an seinem Online-Marktplatz vorgenommen. Immer wieder versprach das Unternehmen dabei, die Wünsche und Bedürfnisse seiner Händler stärker zu berücksichtigen und den Handel für die Anbieter leichter und besser zu machen. Doch allzu oft blieben die Hoffnungen der Händler unerfüllt.

Veränderte Mängelquote, neue Berechnung         

Auch ab Februar 2016 müssen sich – wie bereits berichtet – Händler auf Neuerungen einstellen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es sich um eine gänzlich neue Berechnung der Verkäuferstandards handelt, da einige Kriterien wegfallen und andere hinzukommen. Zum Beispiel gibt es Änderungen bezüglich der Mängelquote: Lag der maximal zulässige Prozentsatz von Transaktionen bisher (für alle Verkäufer) bei 5 %, liegt er künftig bei 2 %. Für Verkäufer mit Top-Bewertung sinkt der zulässige Prozentsatz von 2,5 % auf 0,5 Prozent.

Man könnte also sagen, dass die Prozentsätze im Zuge der Mängelquote strenger werden. Dennoch ist anzumerken, dass die häufig subjektiven, detaillierten Verkäuferbewertungen aus der Berechnung der Mängelquote entfallen und offene Fälle – sofern sie mit dem Käufer geklärt wurden – nicht länger als Mangel zählen. Auch könnten einige Händler ihre Verkäuferstandards anheben, da ein schneller, fristgemäßer Versand künftig einberechnet wird. Auch hier hat Ebay genaue Prozentsätze veröffentlicht, die es einzuhalten gilt.

Exklusiv für OnlinehändlerNews hat Ebay eine Grafik zur Verfügung gestellt, die die Neuerungen zusammenfasst.

 

Infografik Ebay 2015: Neuerungen
Infografik Ebay 2015: Neuerungen © Ebay