Der Händlerbund hat die Ergebnisse seiner Studie zu scheinprivaten Händlern veröffentlicht. Ergebnis: Rund 86 Prozent der Befragten stießen schon auf scheinprivate Händler im Netz. Die meisten davon tummeln sich dabei auf Ebay und Ebay Kleinanzeigen und zeigen sich nur bedingt einsichtig, wenn sie auf ihr wettbewerbswidriges Verhalten hingewiesen werden.

Händlerbund Studie Scheinprivate Händler
© Händlerbund

Knapp 1200 Online-Händler haben sich an der Umfrage des Händlerbundes zu scheinprivaten Händlern beteiligt. Das Ergebnis: Händler, die eigentlich gewerblich handeln, ihre Geschäfte aber als scheinbar private Händler abwickeln, sind eine ernst zu nehmende Bedrohung für den fairen Online-Handel.

Ebay ist Lieblingsplatz für scheinprivate Händler

Von den insgesamt 1187 befragten Händlern gaben 86 Prozent an, schon einmal scheinprivate Händler im Netz entdeckt zu haben. Vor allem auf Ebay und Ebay Kleinzeigen (83 Prozent) treiben die scheinprivaten Händler ihr Unwesen. Aber nicht nur die klassischen E-Commerce-Marktplätze sind Schauplatz des scheinprivaten Handels – auch in sozialen Netzwerke wie Facebook bieten die scheinbar privaten Händler ihre Waren an.

Wer sich als ehrlicher gewerblicher Händler die Mühe macht, etwas gegen scheinprivate Händler zu unternehmen, stößt dabei jedoch oft auf taube Ohren. So haben 32 Prozent der Befragten scheinprivate Händler schon mehrere Male auf das wettbewerbswidrige Verhalten hingewiesen. Doch diese scheinen uneinsichtig. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Mehrzahl derjenigen, die angegeben haben, bereits gegen scheinprivate Händler vorgegangen zu sein, zunächst auf sanfte Methoden zurückgreifen. Während 32 Prozent die angeblichen Privathändler mit einem Hinweisschreiben kontaktieren, sind es gerade einmal acht Prozent, die die Steuerbehörde einschalten, bzw. zwei Prozent, die das Ordnungsamt informieren.

Bedrohung für fairen Wettbewerb

Dabei sind scheinprivate Händler ein echtes Problem für den gewerblichen Online-Handel. Denn wenn Käufer einen Mangel an der Ware feststellen, haben sie bei einem Privatkauf kein Widerrufsrecht und können das erworbene Produkt weder reklamieren noch vom Kauf zurücktreten. Die Missachtung der Käuferrechte bemängeln 85 Prozent der Befragten. Der Großteil der Teilnehmer stimmt der Aussage zu, dass scheinprivate Händler den fairen Wettbewerb gefährden (80 Prozent) und ein schlechtes Licht auf den Online-Handel werfen (65 Prozent).

Die weiteren Ergebnisse der Händlerbund-Studie „Scheinprivate Händler im Jahr 2016“ können Sie hier als PDF herunterladen oder gleich hier einsehen.

 

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Außerdem wird der Händlerbund aufgrund der Studienergebnisse in Kürze ein Angebot bereitstellen, das Betroffenen konkrete Beratung und Hilfestellung zum Thema bietet. Das entsprechende Kontaktformular wird unter www.fair-commerce.de eingerichtet. „Ich freue mich, dass der Händlerbund sich dem Thema annimmt, denn viele KMU haben erhebliche Nachteile durch scheinprivate Konkurrenten, das hat ja auch die Studie gezeigt“, so Mark Steier von Wortfilter. Er hatte den Händlerbund zur Beschäftigung mit dem Thema und zu der Studie angeregt.