Der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU funktioniert noch nicht völlig ungehindert. Oft werden Kunden zumindest mit hohen Versandkosten konfrontiert, wenn sie im Ausland einkaufen. Die EU-Kommission hat nun Verordnungen erarbeitet, die den Online-Handel innerhalb der EU fördern und Kundendiskriminierung abschaffen sollen.

Flaggen der EU

(Bildquelle EU-Kommission: symbiot via Shutterstock)

Das Ressort von EU-Digitalwirtschaftsminister Günther Oettinger will das Vorgehen gegen Geoblocking auf den Online-Handel ausweiten. Denn wer im internationalen Online-Handel einkauft, wird von manchen Händlern auf den Webshop in deren Heimatland umgeleitet – wo den Kunden nicht selten höhere Preise erwarten. Andere Händler wiederum verlangen sehr hohe Preise für den Versand ins Ausland und in einigen Fällen ist die Nutzung von Online-Diensten beschränkt.

Die EU-Kommission hat deshalb eine Verordnung erarbeitet, die Spiegel Online vorliegen soll. Demnach will die Kommission „jegliche Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnorts“ verbieten. „Die ‚künstliche Marktsegmentierung zum Schaden von Kunden’, die von der größeren Auswahl auf dem EU-Binnenmarkt profitieren möchte, soll beendet werden“, heißt es weiter bei Spiegel Online.

Unternehmen sollen künftig nicht mehr den Zugang zu ihrem Angebot aus bestimmten Ländern erschweren dürfen. Auch soll die Umleitung auf andere Versionen ihres Angebots verboten werden. Kunden sollen nach dem Willen der EU-Kommission nicht mehr allein aufgrund ihres Wohnorts oder ihrer Herkunft höhere Preise zahlen – sie sollen dort einkaufen können, wo sie wollen.

Verordnungen werden am 25. Mai vorgestellt

Die EU-Kommission habe zudem auch eine Verordnung zu Versandkosten angekündigt. Denn wer im Ausland einkauft, zahle oft zwei- bis fünfmal mehr für die Lieferung als beim Einkauf in seinem Heimatland. Die höheren Kosten seien dabei nicht immer mit tatsächlichen Kosten oder einer größeren Entfernung erklärbar. Eine direkte Einflussnahme auf die Versandtarife soll durch die EU-Kommission nun zwar nicht erfolgen, aber die Politiker in Brüssel wollen eine Meldepflicht einführen und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden stärken.

Die Verordnungen sollen am 25. Mai offiziell vorgestellt werden und sind Teil eines Maßnahmenpakets zum digitalen Binnenmarkt. Anschließend müssen sie von EU-Staaten und dem Europaparlament gebilligt werden. In diesem Fall wären sie dann sofort wirksam, die EU-Kommission sehe aber „einige Monate Karenzzeit“ vor, um Handelsunternehmen die technischen Anpassungen zu ermöglichen.