Retouren gehören zum Online-Handel einfach dazu. Um die Kosten dafür möglichst gering zu halten, haben viele Online-Händler Vereinbarungen mit den Paketdienstleistern getroffen. Wenn dann eine „unfreie“ Retour ins Haus kommt, die 15 Euro kostet, ist das oft ein Problem für die Händler, gerade wenn es um Produkte mit niedrigen Preisen geht.

Pakete der DHL

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15 Euro trotz DHL Tarif?

Tatsächlich sind solche „unfreien“ Pakete für viele Händler ein echtes Ärgernis. Wie gegenüber OnlinehändlerNews jetzt einige Händler erklärten, rechnet die DHL trotz eines günstigeren Tarifes für DHL-Retouren die 15 Euro für eine solche „unfreie“ Retoure ab, anstatt den vereinbarten Retourenpreis zu nehmen. Selbst wenn für die „Leitcodierung“ noch einmal 0,50 Euro auf den vereinbarten Preis aufgeschlagen werden, wird dennoch als „unfrei“ abgerechnet.

Weiterhin wird der DHL vorgeworfen, dass die DHL die Kunden nicht „eindeutig auf die Kosten einer Unfrei-Sendung“ hinweist und dieser entsprechend nicht weiß, mit welchen Kosten sie verbunden sind, und dass im Falle einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger der Absender die Kosten ggf. zu erstatten hat. Weiterhin sprechen die Online-Händler auch davon, dass die DHL bzw. Postmitarbeiter die Kunden sogar zu den „unfreien“ Sendungen ermutigen und nicht über die Konsequenzen aufklären.

Auf Nachfrage erklärte die Deutsche Post DHL, dass die Vorwürfe so nicht stimmen. Dennoch gibt es eine Vereinbarung zwischen den Postfilialen und dem Paketbereich, der laut Pressesprecherin Dunja Kuhlmann Folgendes beinhaltet: „Falls in der Postfiliale der Einlieferungs-Code für die Retouren-Sendung nicht eingelesen und damit die Sendung nicht erfasst werden kann, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er die Sendung in diesem Ausnahmefall auch unfrei einliefern kann. Damit ist allen geholfen, denn der Kunde kann seine Sendung kostenfrei abschicken, der Empfänger erhält die Rücklieferung seiner Ware zeitnah und bezahlt dafür lediglich die mit DHL Paket vereinbarte Retouren-Gebühr. Es handelt sich also nur um den Ausnahmefall, dass eine Retouren-Sendung nicht erfasst werden kann.“

„Bitte nicht unfrei zurücksenden!“

Bezüglich der Kosten von 15 Euro erklärt Kuhlmann weiterhin, dass sich diese „auf den Service, der für den Privatkunden-Versand angeboten wird“ beziehen. Bei „unfreien“ Retouren, die an Online-Händler verschickt werden, „entstehen prozessbedingt unterschiedliche Kosten, so dass es sich hierbei um einen individuellen Preis handelt, der mit dem jeweiligen Händler entsprechend vereinbart wird.“

Entsprechend der Aussagen der DHL handelt es sich bei den Vorwürfen um Ausnahmen. Generell haben Online-Händler aber seit Umsetzung der Verbraucherrechterichtline die Möglichkeit, die Kosten für die Rücksendung auf den Kunden umzulegen – auch die gegeben Falls anfallenden 15 Euro. Das heißt, dass der Händler sich die 15 Euro auch vom Kunden zurückholen kann, beispielsweise wenn er von dem zu erstattenden Wert die 15 Euro abzieht. Aber Vorsicht: Dies muss genau in der Widerrufsbelehrung geregelt sein. Außerdem ist der Online-Händler in jedem Fall verpflichtet, die unfreie Sendung anzunehmen.

Auch ein Hinweis wie „Bitte nicht unfrei zurücksenden!“ darf laut aktueller Rechtsprechung nicht in der Widerrufsbelehrung oder an anderer Stelle im Shop stehen. Unsere Rechtsexpertin Yvonne Bachmann erklärt den Grund dafür: "Der Verbraucher darf nicht an der Ausübung seines Widerrufsrechtes gehindert werden. Der Widerruf ist auch durch Rücksendung eines unfreien Paketes möglich. Verbraucher darf diese Möglichkeit daher nicht verwehrt werden. Die Frage der Kostentragung bleibt davon unberührt. Hier entscheidet der Händler selbst in seiner Widerrufsbelehrung."

Laut DHL handelt es sich um eine „sehr geringen Anzahl von Sendungen, für die dieser Service genutzt wird.“ Und selbst von diesen wenigen „unfreien“ Paketen wird der überwiegende Anteil von den Empfängern angenommen.