Der Online-Händler Overstock.com soll in den USA eine Millionenstrafe bezahlen, weil er Preisvergleiche nicht korrekt im Online-Shop angezeigt haben soll. Das Unternehmen möchte das Urteil aber nicht anerkennen und soll offenbar in Berufung gehen wollen.

Overstock hat es wohl mit dem Preisvergleich übertrieben.

(Bildquelle Preisvergleich: iQoncept via Shutterstock)

Dem nordamerikanischen Online-Händler Overstock.com droht ein Bußgeld in Millionenhöhe. Ein kalifornisches Gericht wirft dem Online-Händler vor, bei Preisvergleichen mit konkurrierenden Händlern, wettbewerbswidrig gehandelt zu haben. Overstock.com soll die Preisvergleiche dazu genutzt haben, das eigene Unternehmen rechtswidrig von konkurrierenden Händlern abzugrenzen und sich selbst im positiven Licht darzustellen.

Geldstrafe in Höhe von 6.4 Millionen US-Dollar verhängt

Das Gericht wirft Overstock.com unlauteren Wettbewerb und Verletzung des Werberechts vor und hat eine Geldstrafe von 6.4 Millionen US-Dollar über den Online-Händler verhängt. Das Unternehmen seinerseits glaubt laut dem Online-Magazin Wired.com, dass das Urteil die gesamte Online-Branche verändern könnte und das US-Gericht Overstock.com mit ungewöhnlicher Härte bewerte.

Overstock.com soll eigene Produkte in seinem Online-Shop prominent mit Angeboten eines einzelnen Konkurrenten verglichen haben, schreibt Wired. Ein Vorgehen, welches den Rahmen eines normalen Preisvergleichs überschreite, klagte eine Gruppe kalifornischer Staatsanwälte. Die Geldstrafe des kalifornischen Gerichts Alameda County Superior Court könnte Overstock.com dazu bringen, seine Produkte in Zukunft nicht mehr nur offensichtlich mit einem Konkurrenten, sondern gleichzeitig für jeden einfach sichtbar mit mehreren Mitbewerbern zu vergleichen.

Es sieht allerdings nicht so aus, als wolle Overstock.com das Urteil annehmen und die Geldstrafe bezahlen. Vielmehr wolle das Unternehmen in Berufung gehen, heißt es bei Wired.com. Der Online-Händler aus Salt Lake City wirft seinerseits dem Gericht vor, das Unternehmen an einem besonders hohen Standard messen zu wollen, der so sonst in der E-Commerce-Branche nicht üblich sei.

Mark Griffin, Chefjustiziar von Overstock.com glaubt, dass das Urteil auch auf andere E-Commerce-Unternehmen Auswirkung haben könnte. „Andere Unternehmen werden sich fragen müssen, ob sie als nächstes dran sind“, sagte Griffin.

Preisvergleich als unlauterer Wettbewerb

Der zuständige Richter Wynne Carvill forderte von Overstock.com, die Preisvergleiche in Zukunft im eigenen Online-Shop übersichtlicher darzustellen und auch die Preise der anderen Mitbewerber übersichtlich aufzulisten. Offenbar hatte Overstock.com bislang bei den Preisvergleichen nur dem Unternehmen passende Angebote der Konkurrenz prominent auf der eigenen Seite präsentiert und jene der anderen Anbieter schwerer zugänglich im Online-Shop angezeigt.

Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Preisvergleiche von Overstock.com die bis ins Jahr 2006 zurückgehen sollen.

Bereits im Jahr 2010 klagten Staatsanwälte vor dem gleichen kalifornischen Gericht gegen Overstock.com. Damals warfen sie dem Online-Händler vor, eigene Produkte mit erfundenen Listenpreisen zu bewerben. So soll Overstock.com ein Produkt mit einem Listenpreis von 999 US-Dollar beworben und es selbst für 449,99 US-Dollar angeboten haben. Der Kunde, der das Produkt gekauft hatte, soll auf dem Produkt aber einen Walmarkt-Sticker vorgefunden haben, auf dem ein Preis von 247 US-Dollar stand.

Auch in Deutschland unterliegt die vergleichende Werbung sehr strengen Maßstäben. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass von der Verwendung von vergleichender Werbung in den meisten Fällen abzuraten ist, da die Voraussetzungen in der Praxis kaum umzusetzen sind. Beispielsweise darf der gute Ruf einer Marke nicht ausgenutzt werden und der verglichene Preis muss tatsächlich immer aktuell sein. Das ist praktisch kaum zu handhaben.