Wenn es um den Online-Handel geht, gehört China zu den größten Märkten der Welt. 2018 erwartet man einen E-Commerce-Umsatz von 1.568 Milliarden US-Dollar. Was hingegen wenige wissen: Der E-Commerce in China ist oft nur schwach reguliert, weswegen die Regierung nun einen Gesetzesentwurf erwägt, welcher den elektronischen Geschäftsverkehr im Land regulieren soll.
Gesetzeslücken sollen geschlossen werden
Während in Deutschland über eine Überregulierung des E-Commerce gesprochen wird, scheinen in China ganz andere Regeln zu gelten. Der stellvertretende Direktor des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Nationalen Volkskongresses, Liu Zushan, erklärte letzten Montag, dass aufgrund des stetig wachsenden E-Commerce in den vergangenen Jahren Lücken im chinesischen Rechtssystem und in den Handelsregelungen aufgedeckt wurden. Mit einem neuen Gesetzesentwurf sollen diese nun geschlossen werden.
Wie auf german.china.org.cn zu lesen ist, wurde der Gesetzesentwurf zur Überprüfung durch den Gesetzgeber auf der zweimonatlichen Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses eingereicht. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll das Wachstum der Branche erleichtert werden. Allerdings sieht dieser auch die Aufrechterhaltung der Marktordnung sowie einen besseren Schutz der Verbraucherrechte vor.
Geldstrafen in Höhe von bis zu 69.000 Euro möglich
Was kommt auf den chinesischen Online-Handel zu? Prinzipiell sollen kommerzielle Online- und Offline-Aktivitäten auf eine gleichberechtigte Basis gestellt und die Sicherheit von E-Commerce-Transaktionen geschützt werden. Zudem sollen sämtliche E-Commerce-Treibenden dazu verpflichtet werden, Steuern zu zahlen und notwendige Geschäftszertifikate zu erwerben. In puncto Verbraucherrechte geht es dem Gesetzesgeber vor allem um den Schutz persönlicher Informationen von Verbrauchern. Und auch das Thema Urheberrecht steht auf der Agenda.
Sollte der Gesetzesentwurf durchkommen, sieht er auch entsprechende Strafen bei der Nichtbefolgung vor. Diejenigen, die sich nicht an die Vorgaben halten, sollen mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Yuan (69.000 Euro) belangt werden können und müssen gege_benenfalls auch ihre Geschäftslizenz abgeben.
Neben den Vorgaben zum Handel und zum Verbraucherschutz beinhaltet der Gesetzentwurf auch die Vorgabe, dass E-Commerce-Plattformen Dritter technische Unterstützung für „Strafverfolgungsmaßnahmen durch relevante Behörden" anbieten sollen.
Kommentar schreiben