Muss ich längere Rückgabefristen gewähren? Welche Auswirkungen hat das Verbot von Kontaktinformationen auf mein Impressum? Kann ich Ebay die Nutzungsrechte für meine selbsterstellten Produktfotos verwehren? Diese Fragen treiben Händler nach dem Frühjahrsupdate um. Wir geben Antworten.
© Lisa Schmidt | Händlerbund
Wann treten die Änderungen des Frühjahrsupdates in Kraft?
Für die in dem Frühjahrsupdate 2017 angekündigten Änderungen gibt es folgende Zeiträume:
- ab Mai 2017: Verspätet zugestellte Artikel werden nicht mehr in die Quote fristmäßig verschickter Artikel eingerechnet
- ab Sommer 2017: Ebay belohnt käuferfreundliche Rückgabebestimmungen (kostenlose Retouren & längere Rückgabezeiträume)
- ab 07. Juni 2017: aktive Inhalte in Angeboten werden nicht mehr angezeigt
- ab 12. Juni 2017: Änderungen an Kategorien und Artikelmerkmalen
- ab 20. August 2017: Die Quote nicht fristgemäß verschickter Artikel sinkt für Top-Verkäufer von 4% auf 3%
- ab September 2017: Händler dürfen keine Kontaktinformationen mehr in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in Ebay-Shops einbinden
- ab Herbst 2017: Ebay beginnt, Nutzungsrechte für Produktbilder bei den Händlern einzufordern.
Muss ich eine Rückgabefrist jetzt von 30 bzw. 60 Tagen anbieten?
Nein, Händler haben auf Ebay weiterhin verschiedene Optionen für Rückgabefristen. Ebay selbst empfiehlt allerdings die Rückgabefrist von 30 bzw. 60 Tagen, da diese zum E-Commerce-Standard geworden sind. Ab Sommer 2017 wird Ebay Händler, die Rückgabefristen von mindestens 30 Tagen und kostelose Retouren bieten, belohnen, indem die Sichtbarkeit der Angebote erhöht wird und Marketing-Kampagnen auf diese Angebote hinweisen.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
Ebay verbietet die Angabe von Kontaktinformationen. Muss ich jetzt mein Impressum entfernen?
Nein. Ebay verbietet die Angabe von Kontaktinformationen (Tel.-Nr, Fax-Nr., E-Mail-Adressen und Links zu Profilen in sozialen Netzwerken) in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in Ebay-Shops. Das Impressum ist von dieser Änderung nicht betroffen – ganz im Gegenteil: In ein rechtssicheres Impressum gehören Kontaktinformationen wie Telefonnummer, E-Mail-Adressen und ggfs. Fax-Nummer.
Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie hier.
Kann ich künftig noch von meinen Angeboten auf meinen Online-Shop verlinken?
Ebay hat seinen "Grundsatz zur Verwendungen von Links" mit sofortiger Wirkung überarbeitet und verbietet darin Links, durch die Kunden auf andere Websites als Ebay umgeleitet werden. Will heißen: Links auf externe Seiten sind untersagt, es darf nur noch auf Ebay-Seiten verlinkt werden. Ausgenommen sind allerdings Produktvideos und Links zu sonstigen rechtlich relevanten Informationen. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Link nicht anklickbar ist (sog. stummer Link), und er erstreckt sich auf alle von Mitgliedern erstellten Inhalte wie Angebote, Shop-Seiten, Shop-Überschriften, Verkäuferprofilseiten, Bilder etc.
Mehr dazu im "Grundsatz zur Verwendungen von Links"
Ich habe meine Produktfotos selbst erstellt und will sie nicht für Ebay freigeben. Kann ich die Freigabe verweigern?
Nein. Ebay weist darauf hin, dass Verkäufer, die Bilder verwenden, die sie weder Ebay noch anderen Ebay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, ihre Angebote mit anderen Bildern neu einstellen sollten. Wer Bilder mit restriktiven Nutzungsrechten verwendet (beispielsweise Produktbilder vom Hersteller), sollte neue Nutzungsbedingungen verhandeln.
Weitere Informationen zu den Änderungen bei der Nutzung von Bildern finden Sie hier.
Was ist der Ebay-Katalog?
Der Ebay-Katalog ist mit Produktbildern, Artikelbeschreibungen und Spezifikationen gefüllt, die von den Händlern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll das Einstellen von Artikeln „möglichst bequem“ gestaltet werden, wie Ebay erklärt. Händler, die einen Artikel einstellen, können sich aus dem Ebay-Katalog bedienen und so Produktfotos oder Artikelbeschreibungen einfach beziehen. So will der Marktplatz ein einheitliches und professionelles Auftreten fördern und die Angebote für Käufer attraktiver machen.
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Ich werde zu 100% keine Bilder frei geben, das sind meine und das bleibt so.
Dann muss mich Ebay raus schmeißen. Mit Bildern aus dem Katalog die nicht mal 100% Rechtssicher sind, wird ich nicht arbeiten.
Da wird zu 100% nur Mist bei raus kommen, plus Abmahnwellen, da zahlt Ebay mit Sicherheit nichts.
Wir haben schon Amazon gekündigt, da 2 Kunden Artikel gekauft hatten, mit einer falschen Beschreibung (die stammte übrigens von Amazon, nicht von uns) dann gleich einen Garantiefall ausgelöst haben, die Rückleuchten passten nur bis Baujahr 2012, aber in der Amazon Beschreibung stand bis Baujahr 2016....zum brüllen dämlich. Als Belohnung hat Amazon uns mitgeteilt, das wir kein vertrauenswürdi ger Händler sind, da hier innerhalb von 3 Tagen 2 Garantiefälle eingegangen sind, nun gibt es Geld erst alle 14 Tage....Den Quatsch haben wir nicht mitgemacht, und schon wieder das Konto bei Amazon auf null gesetzt, bleibt auch so.
Wird dann bei Ebay ähnlich laufen.
Meine Bilder bleiben bei uns, wenn es nicht passt schmeißt mich doch raus :-))) Dann gibt es jeden Monat 3000-40002,- Euro weniger Provision für Euch, Ihr habt es doch :-)
Da schmeiß ich das Geld lieber Google und Facebook in den Rachen für Werbung für den eigenen Online Shop.
Ebay, stell Dir vor, keiner gibt seine Bildrechte frei !! Was dann ???
:-)))))
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ist ganz einfach. Die Prognosen für den Handel 2018 und 2019 fallen gegenüber 2017 sehr schlecht aus. Und jetzt kommt der Deal. Das Unternehmen XY gibt ebay den Wink ( es sind ja nicht die Mitarbeiter von ebay die auf solche Ideen kommen, sondern Firmen die um diesen Marktplatz kämpfen und gute Kontakte zu dessen Führung haben ) die Rechte an den Produktfotos einzufordern. Aktuelle Angebote mit Top-Fotos werden erstellt die 2017 verkauft werden. Die Fotos werden auch im Firmeneigenen Onlineshop verwendet. Wenn der Artikel nur noch schleppend läuft wird das Angebot bei ebay entfernt. Jetzt wartet man einfach bis das eigene Angebot auch aus dem letzten Cache raus ist und hetzt dann die eigenen Abmahnanwälte auf die sich wie Kaninchen verbreiteten Produktbilder die nun angeblich aus dem Firmeneigenen Onlineshop gestohlen wurden. Und schon geht das Geldverdienen an Produkten die ausgelaufen sind richtig los. Der Witz....! Den kleinen kann man jetzt sogar mit seinem eigen erstellten Foto abmahnen. Stellt er ein Foto ein und benutze es ein paar Jahre nicht und nimmt es dann wieder für diesen Artikel den er nun wieder verkauft, wird er von Firma XY abgemahnt die nun dieses Bild schon 2 Jahre in Ihrem Firmeneigenen Shop verwendet. Kann er nicht nachweisen, dass er das Bild vor einigen Jahren bei ebay verwendet hat darf er zahlen. Na gut, ich kann ja mal versuchen ebay zu fragen ob die mir helfen es zu beweiden, ha,ha,ha,ha
Zu viel Aufwand? Nö, Bilder lassen sich über Programme die täglich Google durchsuchen exakt ausfindig machen ohne jeglichen Aufwand. Nur noch schauen wann sie aus dem Cache raus sind und fertig ist die Abmahnung.
So ist es technisch möglich.
Nach der Gebührenerhöhun g geht die Schlacht jetzt in die Endphase und dort wird es Blutig so viel steht fest.
Ich wünsche euch und euren Fotos noch viel Spaß bei ebay
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Dieter Klaucke
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bezüglich der häufig gestellten Frage, was mit Bildern in laufenden Angeboten passiert: Ja, Ebay wird die Nutzungsrechte für die Bilder ab Herbst einfordern. Wer dem nicht nachkommen will, muss (nach unserem bisherigen Kenntnisstand) die Angebote mit anderen Bildern neu einstellen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. man verwendet Bilder, die man für den Marktplatz freigeben möchte
2. man verwendet Bilder aus dem Ebay-Katalog
Ebay will im Herbst detailliertere Informationen zur Einholung der Nutzungsrechte geben. Das erklärt das Unternehmen in seinen Verkäufer-News, die auch hier im Artikel verlinkt sind.
Wir stehen weiterhin mit dem Marktplatz in Kontakt, um alle offenen Fragen der Händler bzgl. der Änderungen zu klären.
Viele Grüße
Die Redaktion
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Was ist wenn ich mein Ebay Konto lösche. Was passiert dann mit den Bildern?
Kann ich dann die Nutzung wieder verbieten?
Was ist wenn ich ein Bild eines anderen Ebaynutzers verwende und dieses Bild die Rechte eines anderen verletzt?
Gibt Ebay da eine Garantie dafür dass dies nicht so ist?
Wird das wieder eine Party für Abmahnanwälte?
Dann kann jeder Depp der keine guten Fotos machen kann mit meinen guten Fotos werben und verkaufen. Fragt sich nur ob dies gut geht. Wenn der schon keine Fotos machen kann, weiß er dann überhaupt was er verkauft?
Jetzt wird auch mal nach dem Fotos geschaut und der Artikel gekauft auch wenn er nicht der günstigste ist. Später wird nur noch nach dem günstigsten Preis geschaut weil der Käufer ja gar nicht mehr unterscheiden kann ob der Verkäufer kompetent ist oder nicht.
Ist dann eigentlich Ebay der der Abgemahnt werden kann? Weil die ja dann die Bilder verteilen. Nein, wahrscheinlich nicht. Ebay wird alle Last wieder den Nutzer auferlegen die den von Ebay erdachten Mist nutzen müssen.
Zum Produktkatalog!
Hört sich ja schön an aber....
zu schnell verführt dies zum nicht lesen der Beschreibung.
Diese wird dann übernommen und Fehler übersehen und
da ist es wieder --> Party für Abmahnanwälte.
Ich kann nur sagen wenn der Laden nicht von allein untergeht dann erledigt Ebay das selbst und wird zu DUMMBAY!!
Also ich stelle schon mal die Weichen und hau die Bremsen rein.
Ich hoffe nur das alle die Ebay verlassen nie wieder dahin zurück kehren egal was die dann anbieten wenn Sie merken dass das Schiff sinkt.
Wenn ich immer diesen überschwänglich en Text lese "Jetzt noch besser usw. - Ebay Garantie"
könnt ich kotzen! Ist bei Ebay die letzte Zeit was besser geworden?
Wer gibt denn in Wirklichkeit die Garantie? Es ist doch der Händler, weil alles was Ebay dem Kunden zurück gibt holt es sich beim Verkäufer wieder.
Wie bescheuert kann man denn sein auch noch Gas zu geben wenn man auf eine Mauer zurast? Sind die alle besoffen oder denken die nur die Deutschen Deppen haben ja keine Wahl?
In diesem Sinne man sieht sich, auf einer anderen Plattform, wieder!
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ich brauche doch nicht nochmal den selben Quatsch den mir schon Ebay auftischt - als weitere Verbesserung. erst Preiserhöhung sagen wir mal 50 % - wenn man dann die angeblich geschenkten 100 Auktionen rausrechnet - wirds vielleicht etwas weniger - dafür kostet dann aber eine zum bezahlen gleich 15 Cent mehr und Kollegen die in den Genuß von Prozenten kamen - was bekommen die jetzt noch.
aber nicht genug nachden sich Ebay ungefähr 10 Kilo Fleisch rausgeschnitten hat - wollen Sie jetzt auch noch das Knochenmark.
also die einzigen die in den letzten Jahren weit über 100 % zugelegt haben - natürlich Ebay - wer weiß noch wann war die letzte Erhöhung ?
und da es für viele ,die erstmal ein paar Tausend Artikel eingestellt haben - auch Technisch nicht einfach ist - zu fliehen (vom wohin mal ganz abgesehen ?) - wie nennt man das Juristisch dann ?
erst werde ich durch Gesetze gezwungen - alles - aber auch alles selbst zu Fotographieren und wenn möglich alles selber zu beschreiben - nicht das irgendetwas wie ein Plagiat aussieht (wie bei den Politikern die diesen ....... beschließen)
und wenn überall die rechte an den eigenen Foto´s hoch und heilig sind - bei Ebay nicht ?
noch besser ist ja - da ich MEINE FOTO´S auch auf anderen Plattformen verwende - verklagt mich dann Ebay noch dafür.
da müssten doch alle Anwälte Deutschlands Jubeln den Giganten einhalt zu gebieten - aber Nein ,garantiert ist es umgekehrt - es werden schon die Schriftstücke in Platin gegossen - welche Organe Du als Strafe "Spenden" darfst.
Fazit:
Ich würde hoffen das hier schnell steht ,wieviel Anwälte sich zusammenschließ en ,um den Online-Plattfor men im allgemeinen mal Grenzen aufzuweisen.
denn die anderen sind nur kleiner !
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Zwangkollektivi erung durch ein kaptialistisch orientiertes Unternehmen. Wer hätte das für möglich gehalten. Mir laufen kalte Schauer über den Rücken, wenn ich daran denke, wieviel Zeit und Geld ich in die Erstellung meiner Produktfotos gesteckt habe ,und dass diese in Zukunft von jedem genutzt werden dürfen...
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