Derzeit kursieren falsche Mahnungen, die im Namen einer Rechtsanwaltskanzlei verschickt werden und Geld für die Nutzung der Porno-Plattform YouPorn verlangen.
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Derzeit gehen gefälschte Mahnungen per E-Mail rum, in denen Geld für die Nutzung von YouPorn gefordert wird. Die vermeintlichen Mahnungen werden im Namen der Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel verschickt und fordern 207 Euro für die Nutzung der eigentlich kostenfreien Porno-Plattform. Dazu kommen noch Bankspesen und Mahngebühren. Als Bankverbindung zur Zahlung der „Porno-Gebühr“ ist ein Konto bei der Commerzbank angegeben. Die Verbraucherzentrale hat mit der Kanzlei bereits Rücksprache gehalten und warnt in einer Mitteilung vor den gefälschten Mahnungen.
„Nach Rücksprache bestätigte die Münchner Kanzlei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass die täuschend echt wirkenden E-Mails gefälscht sind“, erklärt die Zentrale. Wer angeschrieben wurde, solle sich „von der Mahnung keineswegs einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen“, heißt es weiter. Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Digitale Medien der Verbraucherzentrale, empfiehlt den Betroffenen stattdessen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Nutzer sollen Mails ignorieren oder löschen
Die Kanzlei selbst hat auf ihrer Website einen aktuellen Hinweis eingefügt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. „Unter den Aktenzeichen 10316002088 und 31213371312 werden derzeit falsche E-Mails in unserem Namen versendet“, heißt es dort. „Diese Mails stammen nicht aus unserem Haus.“ Nutzer sollen die Anschreiben entweder ignorieren oder vernichten. Die Kanzlei entschuldige sich bei den Betroffenen für die Unannehmlichkeiten.
Wer auch immer hinter den betrügerischen Mahnungen steckt, scheint sich die Rechtskanzlei bewusst als vermeintlichen Absender ausgesucht zu haben. Wie Heise Online berichtet, gehöre das Forderungsmanagement zum Portfolio der Münchner Kanzlei. Andere Rechtsanwälte verweisen dem Magazin zufolge auch darauf, dass Auer Thiele Witt Mitgliedsbeiträge für Dating- und Flirtportale geltend mache, bei denen es sich um Abofallen handeln könne.
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